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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Facility Management: Archiv » Konzeption » Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Bauliche, technische und organisatorische Verantwortung im Kontext der Archivnutzung

Bauliche, technische und organisatorische Verantwortung im Kontext der Archivnutzung

Bei der Planung, dem Ausbau und der Inbetriebnahme neuer Archivflächen – ob als Neubau, Teil eines Verwaltungsgebäudes oder als Outsourcinglösung – stellt sich regelmäßig die Frage nach der klaren Abgrenzung zwischen Generalunternehmerausbau (GU-Ausbau) und Nutzerausbau. Diese Trennung ist entscheidend, um Verantwortlichkeiten für bauliche, technische und betriebsspezifische Anforderungen eindeutig festzulegen. Gerade bei archivrechtlich relevanten Bereichen mit besonderen Anforderungen an Brandschutz, Klima, Sicherheit, IT-Anbindung und Regalsysteme ist eine strukturierte Abgrenzung zentral für den späteren Betrieb, die Dokumentation und die rechtssichere Nutzung.

Im Archivbereich ist die Abgrenzung zwischen Generalunternehmer- und Nutzerausbau keine formale Frage, sondern entscheidend für die Sicherheit, Nutzbarkeit und Betriebsführung des späteren Archivsystems. Ein klar definiertes Abgrenzungskonzept, begleitet durch planungsbegleitendes Facility Management, ist Voraussetzung für einen rechtskonformen, strukturierten und wirtschaftlich tragfähigen Archivbetrieb. Nur so lassen sich spätere Konflikte, Kostensteigerungen und Nutzungsprobleme vermeiden.

Ziel der Abgrenzung

  • Vermeidung ungeklärter Zuständigkeiten bei Gewährleistung, Betrieb und Dokumentation

  • Sicherstellung, dass archivspezifische Anforderungen bereits bei Planung und Ausbau berücksichtigt werden

  • Rechtssichere Übergabe von Räumen und Infrastrukturen

  • Grundlage für betriebliche Prozesse, z. B. bei Lagerlogistik, Digitalisierung oder Nutzung durch Dritte

  • Minimierung von Schnittstellenkonflikten zwischen Bauherr, Nutzer und Facility Management

Begriffsdefinition: GU- und Nutzerausbau im Archivkontext

Begriff

Beschreibung

GU-Ausbau

Umfasst alle baulichen und technischen Leistungen, die im Rahmen des schlüsselfertigen Gebäudes erbracht werden. Typisch: Rohbau, TGA-Grundversorgung, Hülle, Räume im erweiterten Ausbauzustand.

Nutzerausbau

Umfasst spezifische bauliche, technische oder organisatorische Ergänzungen, die zur archivgerechten Nutzung erforderlich sind und auf die Anforderungen des späteren Betreibers zugeschnitten sind.

Typische Abgrenzungspunkte im Archivbereich

Baustein

GU-Ausbau

Nutzerausbau

Raumhülle

Wände, Decke, Bodenplatte

archivgerechte Wandbeschichtung, Farbkonzept

TGA / Klima / Lüftung

Grundversorgung (Heizung, Lüftung, Kältebereitstellung)

raumklimatische Feinregelung, Luftfeuchteüberwachung

Brandschutz

Schottungen, Türöffnungen, Fluchtwege

Installation RDA (Rauch-Detektions-Anlage), Archivnebelanlagen

Regalsysteme

nicht enthalten (Bauherrleistung)

Auswahl, Beschaffung, Aufbau durch Nutzer

Bodenbeläge

technischer Estrich / Rohboden

archivgeeignete, antistatische Bodenbeschichtung

IT / Netzwerk

Trassen, Grundverkabelung

Archiv-Scanner, DMS-Arbeitsplätze, WLAN-Planung

Zutrittskontrolle

Türkontakte, Vorhaltung Technikraum

Zugangsmatrix, Leser, Schließsystem, Schlüsselvergabe

Beleuchtung

Grundbeleuchtung

Archivarbeitsplatzbeleuchtung, sensorgesteuerte Zonen

Möblierung / Ausstattung

keine

Arbeitsplätze, Scanplätze, Rollcontainer

Digitalisierungstechnik

keine

Scanner, OCR-Stationen, Datenmanagementgeräte

Planung

  • Frühzeitige Abstimmung zwischen GU, Nutzer und Facility Management erforderlich

  • Spezifische Lastannahmen für Archivregale berücksichtigen (z. B. Punktlasten in der Statik)

  • Anforderungen an Klima, Brandschutz, Lichteinfall, Zutritt frühzeitig einplanen

Betrieb

  • GU-Leistung endet mit Übergabe des erweiterten Ausbauzustands

  • FM betreut später nur Anlagen, die vollständig dokumentiert und übergeben wurden

  • Nutzerausbau muss betrieblich, technisch und organisatorisch verantwortet werden

  • Haftungsfragen bei Störung oder Mängeln klar regeln (z. B. Klimaüberwachung bei Temperaturschwankungen)

Dokumentation und Schnittstellenkontrolle

  • Übergabeprotokoll mit Abgrenzungsvermerk zwischen GU und Nutzerausbau

  • Planunterlagen getrennt kennzeichnen (z. B. TGA-Übergabepunkte, Regalanordnung)

  • Eintrag in CAFM-System mit jeweiliger Zuständigkeit für Wartung, Prüfung, Verantwortung

  • Betriebsanweisung für Nutzung der archivtechnischen Einrichtungen erstellen

  • Nachweisführung für revisionssichere Betriebssicherheit (z. B. bei klimarelevanten Anlagen)

Empfehlungen für die Praxis

  • Nutzerausbau bereits in der Leistungsphase 2–3 (HOAI) grob konzipieren

  • Schnittstellenkoordination zwischen Bau, Nutzer und FM frühzeitig starten

  • Regalsysteme und Belastungsklassen mit Tragwerksplaner abstimmen

  • Inbetriebnahme des Archivs nur mit vollständiger Übergabe-, Prüf- und Betriebsdokumentation

Im Archivbereich ist die Abgrenzung zwischen Generalunternehmer- und Nutzerausbau keine formale Frage, sondern entscheidend für die Sicherheit, Nutzbarkeit und Betriebsführung des späteren Archivsystems.
Ein klar definiertes Abgrenzungskonzept, begleitet durch planungsbegleitendes Facility Management, ist Voraussetzung für einen rechtskonformen, strukturierten und wirtschaftlich tragfähigen Archivbetrieb. Nur so lassen sich spätere Konflikte, Kostensteigerungen und Nutzungsprobleme vermeiden.