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Anweisende Dokumentation im Betriebsumfeld

Facility Management: Archiv » Konzeption » Anweisende Dokumentation

Archiv Wissen Symbol aktenorientierte Dokumentation

Regelwerke, Zuständigkeiten und Verbindlichkeit für den Betrieb physischer und digitaler Archive

In jeder professionellen Archivorganisation – ob in Verwaltung, Industrie oder öffentlicher Einrichtung – ist eine anweisende Dokumentation unerlässlich. Sie bildet das verbindliche Regelwerk für den Umgang mit Archivgut, die Nutzung der Infrastruktur und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu Aufbewahrung, Datenschutz, Zugriffsrechten und Digitalisierung. Im Kontext moderner Hybridarchive, die sowohl physische Akten als auch digitale Bestände enthalten, schafft die anweisende Dokumentation eine klare Prozessstruktur, verbindliche Handlungsgrundlagen und dokumentierbare Regelbefolgung. Sie ist Teil der organisatorischen Compliance und dient zugleich der Audit- und Revisionsfähigkeit.

Die anweisende Dokumentation ist das verbindliche Rückgrat des Archivbetriebs. Sie macht Regeln nachvollziehbar, Zuständigkeiten prüfbar und Vorgänge rechtssicher. Insbesondere in hybriden Archivstrukturen mit digitalem und physischem Bestand ist sie unerlässlich für Ordnung, Zugriffssicherheit und Auditierbarkeit. Facility Management, IT und Fachbereiche sollten gemeinsam mit Archiv und Datenschutzverantwortlichen sicherstellen, dass die Dokumentation vollständig, aktualisiert und systemseitig eingebunden ist – für einen revisionssicheren, effizienten und nachhaltigen Archivbetrieb.

Zielsetzung für erfolgreiche Archivierung und Betriebsführung

Zielsetzung der anweisenden Dokumentation im Archivbetrieb

  • Standardisierung aller archivbezogenen Prozesse (Anlage, Nutzung, Aussonderung, Digitalisierung)

  • Festlegung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten

  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (HGB, AO, DSGVO, GoBD)

  • Steuerung der Zugriffs-, Schutz- und Nutzungsklassen

  • Schulungs- und Unterweisungsgrundlage für beteiligte Mitarbeitende

  • Sicherstellung der Revisions- und Auditfähigkeit

Struktur der anweisenden Dokumentation

Die anweisende Dokumentation sollte modular aufgebaut und regelmäßig aktualisiert sein. Empfohlen wird folgende Gliederung:

Allgemeiner Teil

  • Geltungsbereich und Zielsetzung

  • Begriffsdefinitionen (z. B. Archivgut, Original, Dublette, Schutzklasse)

  • Rechtsgrundlagen (AO, HGB, DSGVO, VwV, ggf. Landesrecht)

  • Zuständigkeiten (z. B. Archivleitung, Archivnutzer, DMS-Admin, Datenschutzbeauftragter)

Aufbau- und Ablauforganisation

  • Aktenanlageregeln (z. B. nach Aktenplan / Geschäftsbereich)

  • Übergabe- und Rückgabeverfahren (physisch und digital)

  • Benutzungsordnung (intern / extern)

  • Regelung zum Posteingang, Umlauf, Fristenverfolgung

  • Digitalisierungsregeln und Medientransfer (Papier → PDF/A)

Zugriffs- und Schutzregelungen

  • Schutzklassenzuordnung (z. B. vertraulich, VS, personenbezogen)

  • Zutrittsregelung zum Archivraum (Schlüssel, Karte, Besucherausweis)

  • Zugriff auf digitale Archivsysteme (DMS, ERP, Planserver)

  • Berechtigungsrollen, Änderungsrechte, Sichtschutz

  • Protokollierungs- und Kontrollpflichten

Fristen, Aussonderung und Löschung

  • Aufbewahrungsfristen je Dokumentenart (gesetzlich / intern)

  • Aussonderungsverfahren (inkl. Freigabe durch Fachbereich)

  • Dokumentiertes Löschverfahren für Papier und Datei

  • Sicherstellung der Unwiederbringlichkeit (z. B. DSGVO-konform)

Technische Vorgaben

  • Dateiformate (z. B. PDF/A, TIFF, XML)

  • Namenskonventionen und Dateistruktur

  • Backup- und Wiederherstellungsverfahren

  • Nutzung von Scannern / Scanstraße / mobilen Apps

  • Umgang mit defekten Datenträgern oder beschädigten Akten

Schulung, Freigabe, Aktualisierung

  • Regelmäßige Schulung archivrelevanter Mitarbeitender

  • Pflicht zur Kenntnisnahme bei Änderungen

  • Versionskontrolle (z. B. Änderungsfreigabe durch Archivleitung)

  • Pflege in Dokumentenmanagementsystem / Intranet / QM-Handbuch

Digitale Umsetzung und Systemintegration

  • Ablage im Intranet oder DMS mit rollenbasiertem Zugriff

  • Verknüpfung mit CAFM / ERP (z. B. für Prüfprotokolle, Aufbewahrungsfristen)

  • Zuordnung zu Prozesslandkarten, Schulungsmodulen, Auditunterlagen

  • Möglichkeit zur digitalen Kenntnisnahmebestätigung

  • Anbindung an Löschfristenautomatik oder Metadatenfelder

Rolle des Facility Managements

  • Verwaltung archivbezogener Infrastruktur (Zutrittskontrolle, Sicherheit, Klimatisierung)

  • Mitverantwortung für Regelungen zur Raumnutzung, Reinigung, Fremdfirmenzugang

  • Unterstützung bei der Umsetzung technischer Vorgaben (z. B. Lagerung, Regalsysteme, Klimaregelung)

  • Rückmeldung bei Nutzungskonflikten oder Sicherheitsmängeln

  • Integration in Betreiberverantwortung (z. B. Raumfreigabe nach Aussonderung)

Revisionssicherheit und Compliance

  • Alle archivrelevanten Handlungen müssen auf Grundlage der anweisenden Dokumentation erfolgen

  • Bei Prüfung durch interne Revision, Wirtschaftsprüfer oder Datenschutzaufsicht ist die Dokumentation vorzulegen

  • Bei Verstößen gegen Archivregeln (z. B. unsachgemäße Vernichtung) dient die Dokumentation zur Nachweisführung und Verantwortlichkeitsklärung

Ganzheitliche Beteiligung und Integration im Archivmanagement

  • Beteiligung aller relevanten Bereiche (Archiv, IT, FM, Recht, Datenschutz, Organisation)

  • verständliche, praxistaugliche Sprache

  • klare Zuordnung von Rollen und Aufgaben

  • regelmäßige Überprüfung auf Aktualität und Wirksamkeit

  • Integration in bestehende Managementsysteme (QM, DMS, CAFM)