Betriebsanweisungen im Facility Management
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Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Archive
Archive – ob in öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder sonstigen Organisationen – sind Orte, an denen Akten, Dokumente, Bücher oder andere Datenträger systematisch gesammelt, gelagert und verwaltet werden. Dabei stellt sich die Frage, ob und warum für Archive eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und weiteren Vorschriften notwendig ist. Im Folgenden eine ausführliche Betrachtung der rechtlichen Grundlagen, typischer Gefährdungen und relevanter Normen.
Begründung der Gefährdungsbeurteilung
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
§ 5 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber grundsätzlich dazu, für jeden Arbeitsbereich eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dies gilt auch für Beschäftigte, die in Archiven tätig sind – unabhängig davon, ob es sich um haupt- oder nebenberufliche Archivarbeit handelt.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Regelt die Gestaltung von Arbeitsstätten. Archive gelten als Arbeitsstätten, wenn dort Beschäftigte regelmäßig oder zeitweise arbeiten.
Insbesondere § 3 ArbStättV (Gefährdungsbeurteilung) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) verlangt, dass Arbeitsräume sicher und gesundheitlich zuträglich gestaltet werden (z. B. ausreichend Beleuchtung, Lüftung, Platzverhältnisse).
DGUV Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“)
Verlangen von Arbeitgebern und Versicherten, mögliche Gefahren zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Physische und ergonomische Gefährdungen
Heben und Tragen schwerer Aktenordner, Bücher und Kartons.
Zwangshaltungen (z. B. Bücken, Strecken, Arbeiten in beengten Regalgängen).
Verwendung von Leitern oder Tritten zum Zugang zu hohen Regalböden (Absturzgefahr).
Raumklima und Luftqualität
Archive sind häufig in Kellern oder abgeschirmten Räumen ohne ausreichende Belüftung untergebracht.
Gefahr von Schimmelbildung (feuchte Dokumente, mangelnde Luftzirkulation), was allergische Reaktionen oder Atemwegsbeschwerden auslösen kann.
Eventuell Staubbildung durch alte Papiere, Akten, Kartons.
Brand- und Explosionsschutz
Papierarchive unterliegen einer erhöhten Brandlast.
Notwendigkeit von Brandschutzkonzepten (Brandmeldeanlage, Feuerlöscher, Fluchtwege).
Beengte Platzverhältnisse und Stolperstellen
Oft sind Archive eng bestückt; sicheres Gehen und Rangieren kann erschwert sein.
Stolper- und Rutschgefahren durch lose Kabel, herumliegende Dokumente oder welligen Bodenbelag.
Elektrische Geräte
Einsatz von Scannern, Kopierern, Lampen, ggf. speziellen Entsäuerungsgeräten.
Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (E-Check).
ArbStättV und ASR (Arbeitsstättenregeln)
ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“: Mindestmaße, ausreichende Verkehrswege im Archiv.
ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“: Brandschutz und Evakuierungskonzept müssen sichergestellt sein.
ASR A3.6 „Lüftung“: Ausreichender Luftaustausch, ggf. Klimatisierung für Archivgut und Gesundheit.
ASR A3.4 „Beleuchtung“: Ausreichend Helligkeit, um Stolpergefahren und Überlastung der Augen zu vermeiden.
Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
Ergänzt § 5 ArbSchG zu Gefährdungen beim manuellem Heben und Tragen schwerer Lasten.
Festlegung von Gewichtsgrenzen, Arbeitsorganisation (Hebehilfen, Pausenregelung).
DGUV Regel 108-007 (ehemals BGR 234) „Lagereinrichtungen und -geräte“
Beschreibt Anforderungen an Regale, Lagerbereiche und Umgang mit Lagereinrichtungen (z. B. Trittleitern, Rollregale).
DIN EN 15635 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl“
Gibt Hinweise zur sicheren Benutzung und regelmäßigen Inspektion von Regalanlagen.
Ermittlung der Arbeitsbedingungen
Welche Tätigkeiten werden im Archiv ausgeführt (Suchen, Sortieren, Entsorgen, Digitalisieren)?
Wer nutzt das Archiv (Regelpersonal, Fremddienstleister, Besucher)?
Wie ist das Archiv aufgebaut (Raumgröße, Regalsystem, Belüftung, Brandschutz, Beleuchtung)?
Identifikation und Bewertung von Gefährdungen
Physische Gefährdungen: Manuelle Lastenhandhabung, Absturz bei Benutzung von Leitern.
Gesundheitliche Gefährdungen: Staub, mögliche Schimmelsporen, unzureichendes Klima.
Psychische Gefährdungen: Stress, monotone Arbeit, ungünstige Arbeitsorganisation.
Brandgefahr: Papierlagerung, Fluchtwege, Löschmittel.
Maßnahmenableitung
Technisch: Optimale Regalsysteme, ergonomische Hilfsmittel (z. B. Hubtische), ausreichende Beleuchtung, Brandschutztechnik.
Organisatorisch: Schulungen (etwa richtiges Heben und Tragen), klare Wegeführung, Regelungen zur Alleinarbeit, regelmäßige Kontrolle der Raumluft und Luftfeuchtigkeit.
Personell: Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bei Staubbelastung (z. B. Feinstaubmasken, Handschuhe), ggf. Impfangebote (z. B. gegen Tetanus), Unterweisungen.
Mobile Regalsysteme (Kompaktarchive)
Solche Regale werden häufig zum Platzsparen eingesetzt, können jedoch Quetsch- oder Einklemmgefahren bergen.
Beachten: Technische Prüfung, sichere Bedienung und Unterweisung der Beschäftigten.
Klima- und Feuchteregelung
In Archiven herrschen mitunter besondere Temperatur- und Feuchtebedingungen zum Erhalt von Dokumenten. Diese können Einfluss auf das Wohlbefinden der Beschäftigten haben.
Prüfung, ob Komfortklima (Temperatur, relative Luftfeuchte, Luftaustausch) sichergestellt ist.
Staubreduzierung und Schimmelprävention
Regelmäßige Grundreinigung, ggf. Luftfilter, Feuchtigkeitssensoren.
Bei Verdacht auf Schimmel professionelle Begutachtung und ggf. Sanierung (TRGS 907, Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen).
Digitalisierungs- und Scan-Arbeiten
Oft werden Akten gescannt, was repetitive, monotone Tätigkeiten sein können. Dazu gehört die manuelle Vorbereitung (Entklammern, Glätten).
Auch hier: Ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze, Pausenregelung, Vermeidung von Bildschirmüberlastung.