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Ausführungsplanung für Archivierungslösungen

Facility Management: Archiv » Strategie » Synergie FM » Leistungsphase 5 der HOAI

Archivplanung in der HOAI-Lph. 5: Funktionale Ausführungsplanung und Qualitätssicherung

Archivplanung in der HOAI-Lph. 5: Funktionale Ausführungsplanung und Qualitätssicherung

Archive sind zentrale Einrichtungen zur langfristigen und sicheren Aufbewahrung von Dokumenten, digitalen Daten und wertvollen Objekten. Sie gewährleisten die Infrastruktur für die sichere und langfristige Ablage physischer Unterlagen, die aus rechtlichen, geschäftlichen oder historischen Gründen aufbewahrt werden müssen. Dabei müssen Archive höchsten Anforderungen an Sicherheit, Funktionalität und Nachhaltigkeit genügen, um physischen Verlust, unbefugten Zugriff oder Qualitätsverlust der Bestände zu verhindern. Ein zentrales Ziel dabei ist, eine hohe langfristige Qualität der Lagerung sicherzustellen. Stabilität der Bedingungen, Sicherheit gegen alle Risiken (Feuer, Wasser, Einbruch) und Effizienz in Betrieb und Nutzung zeichnen ein gutes Archiv aus. Die Ausführungsplanung legt den Grundstein, damit diese Ziele erreicht werden können. Wenn alle Maßnahmen sorgfältig umgesetzt und geprüft werden, entstehen Archivräume, die funktional durchdacht, sicher, normgerecht und zukunftsfähig sind. Damit leisten Architekten und Planer einen wichtigen Beitrag zur Bewahrung unseres schriftlichen und digitalen Gedächtnisses – denn ein Archiv ist weit mehr als ein Abstellraum; es ist ein aktiv genutzter Wissensspeicher, der nur in einer optimal geplanten Umgebung seinen vollen Wert entfalten kann. Durch das Zusammenwirken von Architektur, Technik und Archivfachwissen in der Planungsphase 5 lassen sich häufige Fehler vermeiden und höchste Qualität erzielen. Letztlich werden alle Projektbeteiligten – vom Bauherrn über das Planungsteam bis hin zu den Archivnutzern – vom Erfolg einer solch integralen Ausführungsplanung profitieren: Das Gebäude wird effizienter bewirtschaftet, die Unterlagen sind besser geschützt und zugänglich, und gesetzliche wie fachliche Anforderungen werden erfüllt. Die Investition in gründliche Planung und Prüfung macht sich bezahlt, wenn das Archiv über Jahrzehnte hinweg störungsfrei funktioniert und seinen Zweck zur vollsten Zufriedenheit erfüllt.

Funktionale Anforderungen an Archivflächen in der Ausführungsplanung

Eine der ersten Aufgaben in der Ausführungsplanung ist es, die funktionalen Anforderungen an die Archivräume vollständig zu berücksichtigen. Archive dienen der geordneten Ablage, dem Schutz und der langfristigen Nutzbarkeit von Unterlagen.

Daraus ergeben sich zahlreiche praktische Vorgaben an Größe, Aufbau und Ausstattung der Archivbereiche:

  • Kapazität und Raumprogramm: Die Archivflächen müssen ausreichend bemessen sein, um die aktuellen Bestände aufzunehmen und zukünftige Erweiterungen zu ermöglichen. Eine vorausschauende Dimensionierung verhindert sowohl Platzmangel als auch unwirtschaftliche Überkapazitäten. Nach DIN 67700 sollte bereits früh geklärt werden, was und wie viel Archivgut wie und wie lange gelagert werden soll, um daraus den Flächenbedarf abzuleiten. Außerdem fordert DIN 67700, dass Archive baulich von anderen Funktionsbereichen getrennt untergebracht werden; normgerecht geplante Archive benötigen daher mindestens drei getrennte Räume: einen Büro-/Servicebereich (mit ggf. Nutzer-Lesesaal), einen separaten technischen Bearbeitungsraum für staubbelastetes Archivgut und das eigentliche Magazin als Lagerraum. Diese klare Aufteilung stellt sicher, dass etwa staubige oder mikrobiell belastete Arbeiten nicht in denselben Räumen stattfinden wie Bürotätigkeiten, und dass das Magazin als Herzstück stets separat geschützt ist.

  • Zugänglichkeit und Organisation: Dokumente sollten schnell und einfach auffindbar sein. Dazu sind eine logische Organisation der Bestände und klare Beschriftungssysteme notwendig. Regale, Fächer, Archivboxen und Gänge müssen eindeutig gekennzeichnet werden (z. B. durch Regal- und Fachnummern, Farben oder QR-Code-Systeme), damit Nutzer und Archivpersonal die gesuchten Unterlagen effizient lokalisieren können. Eine gut durchdachte innere Ordnung minimiert Suchzeiten und optimiert Arbeitsabläufe im Archivbetrieb.

  • Regalsysteme und Lagertechnik: Die Wahl der Regalanlagen beeinflusst Kapazität und Flächennutzung wesentlich. Effiziente Regalsysteme – etwa modular aufgebaute Fachregale – ermöglichen eine maximale Raumausnutzung und die Anpassung an unterschiedliche Dokumentengrößen. Mobile Regalsysteme (Rollregalanlagen) bieten zusätzliche Flexibilität bei begrenzter Fläche, da sie durch das Verschieben von Regalen den Flächenbedarf für Bediengänge reduzieren. Allerdings stellen sie erhöhte Anforderungen an Statik und Bedienersicherheit. Unabhängig vom Typ müssen alle Archivregale stabil und standsicher montiert sein (Verankerung am Boden oder an Wänden) und für empfindliches Archivgut geeignet (korrosionsfreie Materialien, keine schädlichen Ausdünstungen). Wichtig ist auch die Tragfähigkeit der Böden: Archivregale mit dicht gepacktem Schriftgut erzeugen sehr hohe Flächenlasten. Typische Auslegungswerte liegen z. B. bei 7,5–12,5 kN/m² für statische Fachregale und 12,5–15 kN/m² für Rollregalanlagen. Räume mit einer zulässigen Bodenlast unter etwa 5 kN/m² sind für Magazine daher ungeeignet und sollten schon aus wirtschaftlichen Gründen nicht als Archiv genutzt werden. Die Ausführungsplanung muss also sicherstellen, dass die Deckentragfähigkeit des Gebäudes für die geplante Archivnutzung ausreicht (ggf. sind statische Verstärkungen oder die Platzierung im Erdgeschoss notwendig).

  • Standort und Umwelteinflüsse: Bei der Gebäude- und Raumwahl für Archive sollte ein Ort gewählt werden, der zentral gelegen und für berechtigte Nutzer gut erreichbar ist, aber gleichzeitig vor schädlichen Umwelteinflüssen geschützt ist. Archive sollten keiner direkten Sonneneinstrahlung, übermäßiger Hitze oder Feuchtigkeit ausgesetzt sein. Daher sind etwa Kellerräume mit aufsteigender Feuchte oder Dachgeschosse mit extremen Temperaturen meist ungeeignet, sofern sie nicht baulich speziell angepasst werden. Auch die Vermeidung von wasserführenden Leitungen in Wänden oder Decken der Archivräume ist ein wichtiges Kriterium: Jede unnötige Rohrleitung (für Wasser, Abwasser, Heizung etc.) stellt ein potenzielles Risiko dar und sollte möglichst außerhalb und baulich getrennt von den Archivalienlagern geführt werden. Insgesamt minimiert eine kluge Standortwahl und bauliche Abschirmung das Risiko von Schäden an den Archivalien durch äußere Einflüsse wie Klima, Feuchtigkeit oder Havarien.

  • Zukunftsorientierte Flexibilität: Die Ausführungsplanung sollte bereits heute künftige Anforderungen mitdenken. Archive sind lebende Systeme – Bestände wachsen, gesetzliche Vorgaben ändern sich (etwa längere Aufbewahrungsfristen) und neue Archivierungsstrategien (z. B. mehr Digitalisierung) entstehen. Daher sollten flexible Raumlayouts und anpassbare Systemeinrichtungen vorgesehen werden, die auf Veränderungen reagieren können. Zum Beispiel kann eine Reservefläche für spätere Regalreihen eingeplant werden, oder modulare Regalsysteme können eine Umkonfiguration ermöglichen. Indem solche Reserven und Anpassungsmöglichkeiten in Lph 5 berücksichtigt werden, bleibt die Archivlösung skalierbar und zukunftssicher – ein wichtiger Aspekt, um auf wachsende Anforderungen vorbereitet zu sein.

Es gilt es in der Ausführungsplanung, das Raumprogramm und die Innenausstattung von Archivflächen so auszudetaillieren, dass sie die archivfachlichen Anforderungen voll erfüllen. Jeder Aspekt – von der Anzahl und Größe der Räume über die Möblierung bis zur technischen Ausstattung – ist darauf auszurichten, die sichere, geordnete und langfristige Lagerung der Unterlagen zu gewährleisten. In den folgenden Kapiteln werden die wichtigsten dieser Aspekte – Raumklima, Beleuchtung, Brandschutz, Zugänglichkeit, Sicherheit, Schnittstellen und Normvorgaben – detailliert behandelt.

Raumklima, Luftfeuchtigkeit und Temperatur

Das Raumklima zählt zu den kritischsten Erfolgsfaktoren bei der Planung von Archiven. Eine konstante, kontrollierte Temperatur- und Feuchteregulierung ist unerlässlich, um Papier, Pergament, Fotos, Filme und andere Materialien vor Schäden zu bewahren. Über lange Zeiträume können selbst geringe Abweichungen oder Schwankungen in Temperatur und Luftfeuchte zu beschleunigter Alterung, Verformung, Schimmelbildung oder anderen konservatorischen Schäden führen. Daher ist in der Ausführungsplanung ein besonderes Augenmerk auf Heizung, Lüftung und Klimatechnik (HLK) für Archivräume zu legen.

  • Empfohlene Klimawerte: Über Jahrzehnte galt als Faustregel ein Klima von ca. 18 °C Temperatur und 50 % relativer Luftfeuchte als ideal für Papierakten. Moderne Normen differenzieren dies jedoch stärker. Die DIN ISO 11799 ("Information und Dokumentation – Anforderungen an die Aufbewahrung von Archiv- und Bibliotheksgut") sowie die deutsche DIN 67700 geben Orientierungswerte vor, die heute als Planungsrichtlinie dienen. So definiert DIN 67700 für Archivmagazine eine maximale Raumtemperatur von 21 °C; die relative Luftfeuchtigkeit sollte im Bereich von 30 % bis 55 % liegen. Zudem werden enge Toleranzen für Schwankungen empfohlen – typischerweise nicht mehr als ±1 °C und ±3 % rF pro Tag. In der Praxis werden oft Sollwerte um ~18–20 °C und ~45–50 % rF angestrebt, da dies für viele Papiermaterialien ein guter Kompromiss ist. Wichtig ist vor allem die Konstanz: abrupte Änderungen schädigen das Material. Deshalb sollten Klima-Anlagen so ausgelegt sein, dass sie saisonale Unterschiede ausgleichen und ein jährlich möglichst gleichbleibendes Niveau halten.

  • Heizung, Kühlung und Befeuchtung: Die Ausführungsplanung muss die technische Umsetzung dieser Klimavorgaben sicherstellen. In der Regel bedeutet dies, dass Archivräume an ein zuverlässiges RLT-System (Raumlufttechnik) mit Heiz-, Kühl- sowie Befeuchtungs- und Entfeuchtungseinrichtungen angeschlossen werden. Konventionelle Gebäude-Klimaanlagen reichen oft nicht aus, da Archive besondere Anforderungen haben – etwa laufende Feuchtemessung und Regelung je nach Jahreszeit. Beispiel Sommer: Warme Außenluft mit z.B. 24 °C und 55 % rF enthält absolut etwa 12 g Wasser pro m³. Wird diese Luft ungefiltert ins kühle Archiv (ca. 20 °C) geleitet, kühlt sie ab und die relative Feuchte steigt auf ~70 % – eine Schimmelgefahr ist vorprogrammiert. Umgekehrt führt eiskalte Winterluft, die nur wenig absolute Feuchte enthält, beim Erwärmen auf Archivtemperatur zu extrem trockener Raumluft (teils unter 20 % rF). Daher müssen Zuluftanlagen für Archive die Außenluft stets vorkonditionieren – im Sommer kühlen und entfeuchten (ggf. auch filtern, um Pilzsporen und Schädlinge zurückzuhalten) und im Winter erwärmen und befeuchten – bevor sie in den Magazinraum einströmt. Eine präzise Regeltechnik und ggf. Redundanzen (doppelte Geräte) sind angebracht, um das Klima auch bei Wartung oder Störungen stabil zu halten.

  • Baukonstruktive Maßnahmen: Neben der Anlagentechnik trägt die bauliche Gestaltung wesentlich zu einem stabilen Klima bei. Dicke, mehrschichtige und gut isolierte Wände, Decken und Böden mit hoher Speichermasse (z. B. massive Konstruktionen) wirken temperatur- und feuchtepuffernd. Die Ausführungsplanung sollte darauf achten, dass keine Wärmebrücken oder dünnen Trennwände zu Außenbereichen vorhanden sind, durch die klimatische Schwankungen von außen direkt ins Archiv übertragen werden könnten. Ideal sind innenliegende Magazinräume oder solche mit umliegenden Pufferzonen. Falls Außenwände unvermeidlich sind, sind eine ausreichende Dämmung und ggf. Vorsatzschalen nötig. Auch Tür- und Fensterelemente müssen dicht schließen; meist werden Archive aus Gründen des Klimaschutzes fensterlos ausgeführt. Notwendige Kabel- oder Rohrdurchführungen sind abzudichten. Schließlich kann in sensiblen Archiven ein Monitoring-System (z. B. elektronische Thermo-Hygrographen) vorgesehen werden, das Temperatur und Feuchte rund um die Uhr aufzeichnet und alarmiert, falls Grenzwerte über- oder unterschritten werden – so können frühzeitig Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

  • Mediengerechte Klimazonen: Nicht jedes Archivgut benötigt exakt dieselben Bedingungen. In großen Archiven oder Depots wird daher zunehmend ein zoniertes Klimakonzept angewandt. Beispielsweise lagert man Farbfilme oder altes Fotomaterial oft in separaten Kühlmagazinen bei deutlich niedrigeren Temperaturen (teilweise im Bereich unter 5 °C oder sogar im Gefrierbereich) und geringerer Luftfeuchte, um Alterungsprozesse zu verlangsamen. Für normales Schriftgut hingegen wären solche Temperaturen unpraktisch, da Personen dort arbeiten müssen. Die Ausführungsplanung sollte solche Anforderungen im Vorfeld klären: Welche Materialarten sind im Archiv, und brauchen bestimmte Teile ggf. eigene Klimazonen oder spezielle Technik (z. B. eine eigene Kühlzelle für audiovisuelle Medien)? Hierbei helfen Normen wie ISO/TR 19815, die medienart-spezifische Empfehlungen geben. Für viele kommunale oder Firmenarchive reicht ein einheitliches Klima für Papierakten aus; Spezialarchive (Filmarchive, Museumsdepots, elektronische Datenträger) erfordern jedoch eine gezielte Planung mit unterschiedlichen Bereichen.

Es muss in Leistungsphase 5 sichergestellt werden, dass die geplante HLK-Technik und Baukonstruktion ein konstantes Archivklima gemäß den Normvorgaben ermöglichen. Temperatur und Feuchte sind möglichst im optimalen Bereich (ca. 18–20 °C, 40–55 % rF) zu halten, kurzfristige Schwankungen sind zu minimieren und saisonale Steuerungen (Heizen/Kühlen/Befeuchten/Entfeuchten) sind fest einzuplanen. Diese sorgfältige Klimatisierung ist ein zentraler Bestandteil der funktionalen Ausführungsplanung, da sie den langfristigen Substanzerhalt der Archivgüter gewährleistet.

Beleuchtung in Archivräumen

Die Beleuchtung von Archivräumen erfordert einen Balanceakt zwischen ausreichender Helligkeit für die Arbeitssicherheit und der Minimierung schädlicher Lichteinflüsse auf empfindliche Archivalien. In der Planungsphase 5 müssen daher sowohl kunstlichttechnische Aspekte als auch bauliche Vorkehrungen gegen Tageslicht berücksichtigt werden.

  • Tageslicht und Fenster: Aus konservatorischer Sicht ist Tageslicht in Archiven unerwünscht, da es ultraviolette (UV) Strahlung und Wärme mit sich bringt, die Papier, Fotos und andere Materialien ausbleichen oder zersetzen können. Glücklicherweise erlaubt die deutsche Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ausdrücklich, dass Räume wie Archive keine Fenster haben müssen, sofern sich Beschäftigte dort nicht regelmäßig längere Zeit aufhalten. Archive werden in der Regel nur kurzzeitig zum Ein- oder Auslagern betreten und gelten als Nebenräume, sodass das Fehlen von Tageslicht rechtlich zulässig ist. Die Ausführungsplanung sollte daher idealerweise fensterlose Magazinräume vorsehen oder – falls Fenster vorhanden sind (etwa in historischen Gebäuden) – entsprechende Schutzmaßnahmen einplanen. Solche Maßnahmen umfassen z. B. UV-filternde Verglasungen, dauerhafte Verdunkelungen (Jalousien, Rolläden) oder zumindest lichtdichte Vorhänge. Wichtig ist, dass im Normalbetrieb kein direktes Sonnenlicht auf Archivgut fällt.

  • Künstliche Beleuchtung: Obwohl wenig Licht fürs Lagergut besser ist, muss für die Mitarbeiter eine ausreichende künstliche Beleuchtung vorhanden sein, um sicher arbeiten zu können. Technische Regeln definieren hier Mindestwerte: Gemäß ASR A3.4 „Beleuchtung“ sind für Archive 200 Lux Beleuchtungsstärke als erforderlich angegeben. Selbst Lagerräume mit gelegentlichen Leseaufgaben sollen demnach mindestens 200 Lux aufweisen. In der Praxis bedeutet dies, dass in jedem möglichen Regalgang eines Archivs dieser Wert erreicht werden muss – also auch wenn die Regale (bei Rollregalen) zusammengeschoben sind und ein einzelner schmaler Gang beleuchtet wird. Die Lichtplanung in Lph 5 sollte entsprechend ausreichend dimensionierte Deckenleuchten (oder Regalleuchten) vorsehen, die eine gleichmäßige Ausleuchtung der Gänge und Arbeitsplätze erzielen. Punktuelle Dunkelzonen sind zu vermeiden; nach ASR A3.4 darf an keiner Stelle des Arbeitsplatzbereichs weniger als 0,6 × der mittleren Beleuchtungsstärke herrschen.

  • Lichttechnik und Schutz des Archivguts: Es empfiehlt sich, Leuchtmittel mit geringer UV- und Wärmestrahlung einzusetzen. Moderne LED-Leuchten sind hier ideal, da sie nahezu kein UV-Licht emittieren und energieeffizient sind. Falls noch Leuchtstofflampen oder andere Lampen verwendet werden, sollten diese mit UV-Sperrfiltern ausgestattet werden, um das UV-Spektrum herauszufiltern. Zudem sollte die Beleuchtung so gestaltet sein, dass sie nur bei Bedarf aktiviert ist: Bewegungsmelder oder automatische Zeitschaltungen können dafür sorgen, dass das Licht im Magazin erlischt, wenn niemand anwesend ist. So wird die Lichtbelastung und Erwärmung der Archivräume minimiert, was Schimmelbildung und Alterung entgegenkommt. Weiterhin sind die Leuchten so anzuordnen, dass sie nicht direkt auf Archivalien strahlen, sondern eher die Verkehrswege beleuchten – z. B. Lampen mittig über den Gängen statt direkt über offenen Regalböden.

  • Not- und Sicherheitsbeleuchtung: In Archiven wie in allen Arbeitsstätten muss die Sicherheit der Personen gewährleistet sein. Die Ausführungsplanung sollte daher gemäß ArbStättV und Musterbauordnung eine Sicherheitsbeleuchtung (Notbeleuchtung) vorsehen, falls bei Lichtausfall die Orientierung schwierig wäre. In fensterlosen Magazinen ist dies in der Regel erforderlich. Fluchtwege und Ausgänge sind mit beleuchteten Fluchtwegleuchten (grünen Notausgangsschildern) zu kennzeichnen, die auch bei Netzausfall funktionieren. Zusätzlich können Handlampen oder mobile Notleuchten im Archiv hinterlegt werden, um im Fall eines Stromausfalls das Suchen nach wichtigen Unterlagen zu ermöglichen – dies ist aber eher organisatorisch als planerisch.

  • Es lautet die Devise: So viel Licht wie nötig, so wenig wie möglich. Die Ausführungsplanung muss ein Beleuchtungskonzept liefern, das den Arbeitsschutz berücksichtigt (ausreichende Helligkeit, keine Unfallgefahr) und zugleich dem Bestandsschutz gerecht wird (minimale UV-/IR-Strahlung, begrenzte Beleuchtungsdauer). Durch kluge Auswahl und Anordnung der Leuchten sowie bauliche Lichtabschirmung wird der Spagat zwischen Nutzbarkeit und Bewahrung gemeistert.

Brandschutz in Archivgebäuden

Archivräume stellen aufgrund der hohen Papiermenge und Materialdichte eine erhebliche Brandlast dar. Gleichzeitig sind die in ihnen gelagerten Informationen oft unersetzlich, weshalb der Brandschutz in Archiven besonders gewissenhaft geplant werden muss. In Leistungsphase 5 sind daher umfangreiche Maßnahmen zu berücksichtigen, um Brände zu verhindern, frühzeitig zu erkennen und effektiv – aber möglichst archivschonend – zu bekämpfen.

  • Baulicher Brandschutz und Abtrennung: Grundsätzlich sollten Archive als eigene Brandabschnitte konzipiert sein, getrennt von anderen Nutzungen des Gebäudes. Wände, Decken und Türen rund um Magazinräume sind in der Regel mit hohen Feuerwiderstandsklassen auszuführen (z. B. F90 nach DIN 4102 oder EI90 nach EN 13501, was 90 Minuten Feuerwiderstand bedeutet). DIN 67700 verlangt explizit die bauliche Trennung von Magazinen von allen anderen Bereichen – dies dient nicht nur der archivarischen Reinheit, sondern impliziert auch einen Brandabschluss. Türen zu Archiven sollten selbstschließende Brandschutztüren sein (z. B. T90). Werden Archivräume innerhalb eines größeren Gebäudes geplant, ist ihre Lage möglichst so zu wählen, dass benachbarte Brandrisiken gering sind – etwa Abstand zu Küchen, Werkstätten oder KFZ-Stellplätzen. Im Idealfall sind Archive von allen Seiten von wenig brennbaren Bereichen umgeben (z. B. Flure, Technikräume) oder freistehend als eigene Baukörper errichtet.

  • Aktiver Brandschutz – Brandmeldeanlage: Eine lückenlose Branderkennung ist in Archiven unerlässlich, damit im Ernstfall sofort reagiert werden kann. Vorgeschrieben – spätestens ab mittleren Archivgrößen – ist meist eine automatische Brandmeldeanlage (BMA), die Rauchmelder oder Wärmemelder in allen Archivbereichen umfasst. Diese Melder sollten möglichst früh detektieren, d.h. Rauchansaugsysteme oder Mehrfachsensormelder können zum Einsatz kommen, um Schwelbrände schon im Anfangsstadium zu erkennen. Die BMA muss auf eine ständig besetzte Stelle (etwa eine Feuerwehr-Leitstelle oder einen Wachdienst) aufgeschaltet sein, um unverzüglich Hilfe zu alarmieren. Zusätzlich sind oft Handfeuermelder (Feuermelderdruckknöpfe) an den Ausgängen vorzusehen, damit Personal manuell Alarm schlagen kann.

  • Löschanlagen und Feuerwehrzugang: Die Frage der Löschanlage ist bei Archiven heikel. Einerseits verlangen Brandschutzvorschriften ab gewissen Raummengen oft automatische Löschsysteme (z. B. Sprinkleranlagen nach DIN EN 12845 oder Sonderlöschanlagen). Andererseits kann Löschwasser großen Schaden am Archivgut anrichten – es ist sprichwörtlich, dass Löschwasser oft mehr Schaden verursacht als das Feuer selbst. Viele Archivnormen raten daher zu besonderen Lösungen: Die DIN 67700 etwa empfiehlt, keine automatische Sprinkleranlage direkt in den Magazinen zu installieren. Stattdessen wird empfohlen, Löschwasseranschlüsse und -technik außerhalb der Magazine bereitzustellen (z. B. in Form von Wandhydranten oder Hochdruck-Wassernebelanlagen in angrenzenden Bereichen). So könnte im Brandfall gezielt von außen gelöscht werden, ohne dass im gesamten Magazin Wasser versprüht wird. Wo Sprinkleranlagen aus versicherungstechnischen oder baurechtlichen Gründen dennoch vorgesehen werden (etwa in großen Archivanlagen), sind oft Pre-Action-Sprinkler sinnvoll – diese lösen erst aus, wenn zwei unabhängige Kriterien erfüllt sind (z. B. Rauchdetektion und Wärmeanstieg), um Fehlalarme zu vermeiden. Als Alternative zu Wasser kommen in Archiven auch Inertgas-Löschanlagen zum Einsatz, die z.B. mit Argon oder Stickstoff den Sauerstoffgehalt absenken und so einen Brand ersticken. Vorteil: kein Wasserschaden; Nachteil: Personen dürfen beim Auslösen nicht im Raum sein (Erstickungsgefahr) und Räume müssen extrem dicht sein. In jedem Fall sind tragbare Handfeuerlöscher bereitzustellen. Für Archivgut eignet sich Wasser als Löschmittel am besten (ohne Zusätze, kein Schaum), da Pulver- oder Schaumlöscher das Papier massiv verschmutzen würden. DIN 67700 empfiehlt Wasserlöscher ohne Netzmittel sowie ggf. ergänzende Speziallöscher je nach vorhandenem Brandgut (z.B. CO₂-Löscher für Elektroanlagen) bereitzuhalten.

  • Organisatorischer Brandschutz: Die beste Technik nützt wenig ohne klare organisatorische Vorkehrungen. In die Ausführungsplanung gehört daher auch, die Flucht- und Rettungswege festzulegen (siehe nächstes Kapitel) und ausreichend zu dimensionieren. Feuerwehr-Zugänglichkeit ist zu berücksichtigen: Archive sollten über Gänge/Türen erreichbar sein, durch die notfalls Löschschläuche verlegt werden können; Türen sollten nicht zu schmal (mind. 90 cm) und möglichst ins Freie oder in sichere Bereiche führen. Gegebenenfalls sind Anleiterstellen an Fenstern (falls vorhanden) oder Dachluken für den Rauchabzug vorzusehen. Beschilderungen wie Feuerwehrlaufkarten und Brandschutzpläne müssen vorbereitet werden (gehören zur Dokumentation, meist Lph 8/9, aber sind in Lph 5 schon mitzuplanen). Wichtig: Die Besonderheiten des Archivguts sollten in der Feuerwehr-Dokumentation erwähnt werden, damit Einsatzkräfte wissen, dass wasserempfindliches Kulturgut vorhanden ist. Im Idealfall werden im Brandschutzkonzept Havariepläne erstellt – inklusive Prioritätenliste, welche Bestände im Notfall zuerst gerettet werden sollen und wo geeignete Schutzbehälter oder Gefäße bereitstehen.

Es fordert der Brandschutz in Archiven eine maßgeschneiderte Lösung, die präventiven baulichen Schutz, frühzeitige Detektion und schonende Brandbekämpfung kombiniert. Die Ausführungsplanung muss all diese Komponenten integrieren: vom feuersicheren Ausbau (feuerfeste Materialien, Brandabschnitte) über Brandmelder und ggf. Löschanlagen bis hin zu Fluchtwegen und Feuerwehrzugängen. Nur so lassen sich die wertvollen Bestände bestmöglich vor Brandschäden schützen.

Raumorganisation, Zugänglichkeit und Lagertechnik

Neben Klima und Brandschutz spielt die praktische Nutzbarkeit der Archivräume eine große Rolle. In Phase 5 der Planung sind daher Details der Raumorganisation, Ergonomie und Sicherheit der internen Logistik festzulegen. Dies umfasst die Gestaltung der Verkehrswege, die Zugänglichkeit für Personen (inklusive Barrierefreiheit), die Lagertechnik sowie Beschriftungs- und Ordnungssysteme – ebenso wie die Vorkehrungen für Notfälle (Fluchtwege).

  • Raumaufteilung und Verkehrswege: Die Grundrissgestaltung innerhalb des Magazins muss effiziente Arbeitsabläufe ermöglichen. Es sollte klar definiert sein, wo Hauptwege verlaufen (z.B. mittlere Erschließungsgänge) und wo Regalgänge sind. Breite und Verlauf dieser Wege sind so zu planen, dass Mitarbeiter auch mit Transportmitteln (Rollwagen, Leitern etc.) gut manövrieren können. Für Hauptgänge wird häufig eine Breite von ~1,20 m oder mehr empfohlen, damit zwei Personen oder ein Person und ein Wagen aneinander vorbeikommen. Regalgänge zwischen statischen Regalen sollten mindestens ca. 75–80 cm breit sein (so viel, dass man bequem einen Ordner entnehmen kann und notfalls seitlich ausweichen kann). Bei Rollregalen ergibt sich der Gang nur durch Verschieben: Hier ist darauf zu achten, dass der geplante Gang (oft ca. 80–100 cm) sicher erreicht wird und dass Not-Stopp-Leisten oder Lichtschranken eingebaut werden, damit niemand eingeklemmt wird. Darüber hinaus verlangt DIN 67700 schwellen- und stufenlose Transportwege – d.h. keine Stolperstellen – und zählt auf, welche Räume und Funktionen typischerweise zu einem Archiv gehören (z.B. Anlieferungsbereiche), auch wenn diese nicht alle normativ fixiert sind. In Lph 5 sollten alle Türen und Flure so bemessen werden, dass Archivboxen und ggf. Paletten durchpassen. Ecken sind mit Wendekreisen für Transportmittel zu planen.

  • Barrierefreiheit: Archive sind zwar meist keine publikumsintensiven Bereiche, jedoch sollte die Planung barrierefreie Zugänge vorsehen, insbesondere wenn Mitarbeiter oder Nutzer mit Behinderungen das Archiv benutzen könnten. Nach DIN 18040 (Barrierefreies Bauen) gelten u.a.: stufenlose Zugänge, Türbreiten von mind. 90 cm und ausreichend Bewegungsfläche vor Türen. In mehrstöckigen Gebäuden ist ein barrierefreier Aufzug zum Archiv vorzusehen. Auch innerhalb des Magazins könnten barrierefreie Regelungen relevant werden – z.B. abgesenkte Arbeitsflächen in einem Benutzerraum für Rollstuhlfahrer. Obwohl Archive laut ArbStättV nicht dauerhaft von Personal besetzt sein müssen, sollte die Zugänglichkeit im Bedarfsfall für alle gewährleistet sein. Die Ausführungsplanung kann dies berücksichtigen, indem z.B. keine engen Passagen entstehen, Türdrücker in standardisierter Höhe angebracht und visuelle Kontraste (für Sehbehinderte) bei Stufen oder Vorsprüngen vermieden werden.

  • Lagertechnik und Ergonomie: Die konkrete Einrichtung der Magazinräume mit Regalen, Fachbodenhöhen, Leitern etc. bestimmt maßgeblich die Ergonomie. Regale sollten so geplant sein, dass häufig benötigte Materialien in Greifhöhe (ca. 0,8–1,6 m) lagern, während ganz oben oder unten eher selten genutztes Gut kommt – diese Feinsortierung obliegt zwar später dem Archivpersonal, doch die Regalhöhe sollte nicht die Möglichkeiten überschreiten (üblich sind Regalhöhen um 2–2,30 m, maximal ~2,50 m, damit mit Tritten noch gearbeitet werden kann). Wenn sehr hohe Räume vorhanden sind und zur Kapazitätssteigerung Zwischenböden (Galerien) oder Regalanlagen in zwei Ebenen geplant werden, müssen sichere Aufstiege (Treppen, Geländer) und eventuell Lastenaufzüge berücksichtigt werden. Leitern und Tritte sollten fest eingeplant oder mitbeschafft werden – z.B. Schiebeleitern, die an Schienen oben an den Regalen laufen. In engen Rollregalgängen ist der Einsatz von Leitern schwierig, hier könnte man auf Tritte oder bewegliche Podeste zurückgreifen. Jeder Arbeitsplatz im Archiv (z.B. ein Tisch zum Ausheben von Akten) sollte ergonomisch gestaltet sein, gemäß den Vorgaben der Arbeitsstättenregel ASR A1.2 (Bewegungsflächen) und ggf. ISO 9241 (Ergonomie von Bildschirmarbeitsplätzen, falls digitale Erfassungsplätze vorgesehen sind). Ein spezieller Aspekt sind Digitalisierungsstationen: Wenn im Archiv Scanstationen oder PC-Arbeitsplätze geplant sind, brauchen diese Strom- und Datenanschlüsse, gute Beleuchtung und eine ergonomische Möblierung (Tisch, Stuhl, Monitorhalterung) – diese gehören ebenfalls zur Ausführungsplanung.

  • Beschriftungs- und Leitsystem: Bereits beim Einrichten sollte ein Beschriftungssystem konzipiert werden (auch wenn die eigentliche Beschriftung oft erst kurz vor Inbetriebnahme erfolgt). Die Planung kann vorsehen, dass an Regalreihen Beschilderungen angebracht werden (z.B. Tafeln oder Beschriftungshalter an Stirnseiten). Auch die Gangbezeichnung (Nummern oder Buchstaben an der Decke/Wand) hilft bei der Orientierung. Eventuell werden Lagepläne des Magazins an der Wand ausgehängt, auf denen Sektoren markiert sind – hierfür sollten in der Planung Flächen eingeplant sein. Das Ziel ist, dass ein Nutzer mit dem Signaturplan schnell zum richtigen Regalfach findet. Ein durchdachtes System (oft fortlaufende Nummerierung der Regale und Fächer) in Kombination mit klarer physischer Beschilderung gewährleistet, dass die Auffindbarkeit der Archivalien gewährleistet ist.

  • Fluchtwege und Notausgänge: Eng verknüpft mit der Raumorganisation ist das Thema Fluchtwegsicherung. Die Magazinaufstellung darf die geforderten Fluchtwegbreiten und -längen nicht kompromittieren. Insbesondere in größeren Archivräumen sind meist zwei unabhängige Fluchtwege erforderlich (abhängig von Raumgröße und Personenbelegung nach den Bauvorschriften). Die Ausführungsplanung muss dafür sorgen, dass von jedem Punkt im Magazin ein Fluchtweg in zulässiger Entfernung erreichbar ist – dies kann z.B. bedeuten, einen Hauptgang als Fluchtweg auszubilden, der zu einer Notausgangstür führt. In Rollregalanlagen ist zu beachten, dass im Alarmfall möglicherweise jemand zwischen Regalen eingeschlossen sein könnte; daher müssen Notöffner vorhanden sein, um Gänge schnell freizumachen. Türbeschläge an Notausgängen sind als Panikverschlüsse (von innen leicht zu öffnen) auszuführen. Natürlich sind Fluchtwegkennzeichnungen (beleuchtete Schilder) und eventuell Rettungswegbeleuchtungen vorzusehen, wie im vorherigen Beleuchtungskapitel erwähnt. Die Planung sollte außerdem die Vorgaben der Arbeitsstättenregel ASR A2.3 „Fluchtwege“ erfüllen, etwa dass Flure mindestens 1,0–1,2 m breit sein müssen (je nach Personenanzahl) und Türen im Verlauf mindestens 0,875 m lichte Breite haben. In speziellen Fällen (sehr kleines Archiv, selten Personen) können Abweichungen möglich sein, aber im Sinne der Sicherheit ist eher grosszügig zu planen. Brandschutztüren in Fluchtwegen sind mit Feststellanlagen auszurüsten, wenn sie offen stehen sollen, damit sie im Brandfall schließen.

In Summe sorgt die Ausführungsplanung durch kluge Raumorganisation und Berücksichtigung von Zugänglichkeit dafür, dass das Archiv nicht nur sicher, sondern auch benutzerfreundlich ist. Mitarbeiter sollen ohne Hindernisse und Gefahr arbeiten können, alle Bereiche mühelos erreichen und im Notfall schnell ins Freie gelangen können. Gleichzeitig wird durch geeignete Lagertechnik und Beschriftung sichergestellt, dass die Effizienz der Archivarbeit hoch ist und Fehler (falsche Ablagen, Suchzeiten) minimiert werden.

Sicherheitsstandards und bauliche Trennung

Archive enthalten oft sensible oder wertvolle Informationen – dementsprechend hoch sind die Anforderungen an die Sicherheit gegen unbefugten Zugriff, Diebstahl oder Vandalismus. Darüber hinaus wurde bereits die bauliche Trennung als wichtiges Prinzip erwähnt, sowohl aus funktionalen als auch aus Sicherheitsgründen. In der Ausführungsplanung müssen daher technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen fest eingeplant werden.

  • Zutrittskontrolle und Überwachung: Der Zugang zu Archivräumen sollte nur autorisierten Personen möglich sein. Dies beginnt bereits bei der Zutrittskontrolle: In Lph 5 ist zu definieren, wie der Zutritt geregelt wird – z.B. durch elektronische Schließsysteme (Kartenleser, Transponder) an den Archivtüren oder mechanische Sicherheitsschlösser mit eingeschränkter Schlüsselvergabe. Elektronische Systeme bieten den Vorteil, Zugriffe zu protokollieren. Ergänzend können Alarmanlagen vorgesehen werden: Öffnungsmelder an Türen und eventuell Bewegungsmelder im Inneren, die Alarm schlagen, falls ein unberechtigter Zutritt außerhalb der Dienstzeiten erfolgt. In besonders schutzwürdigen Archiven (z.B. Geheimarchiven oder Archiven mit Kulturgütern) gehört auch eine Videoüberwachung zum Standard. Kameras an den Zugängen und ggf. im Magazin (datenschutzkonform, z.B. nur auf Gänge gerichtet) können im Alarmfall oder zur Detektion von ungewöhnlichen Aktivitäten dienen. Normen wie DIN EN 50131 geben Hinweise zur Einbruchmeldetechnik, inklusive redundanter Signalübertragung und Sabotageschutz. Die Planung sollte auch einen Alarmplan vorsehen: Wohin geht ein Einbruchalarm (Wachzentrale, Polizei) und wie sind die Räume im Alarmfall schnell zugänglich (Schlüsselkästen für Feuerwehr/Wachdienst)?

  • Bauliche Sicherheit und Trennung: Neben der elektronischen Sicherung ist die bauliche Ausführung der Archivbereiche wichtig. Archive sollten in massiver Bauweise errichtet sein – dünne Leichtbauwände bieten nicht nur wenig Feuerwiderstand, sondern auch wenig Einbruchhemmung. Wo erhöhte Sicherheit gefordert ist, können Wände in Stahlbeton (ggf. mit Stahleinlagen) ausgeführt werden. Türen sollten in eine Widerstandsklasse nach DIN EN 1627 (Einbruchhemmende Türen) eingestuft sein, z.B. RC2 oder RC3 für normale Archive, höhere Klassen bei besonderen Schutzanforderungen. Fenster (sofern vorhanden) müssen vergittert oder mit Sicherheitsverglasung ausgestattet sein; meist wird aber ohnehin fensterlos geplant. Ein häufig unterschätzter Aspekt ist die Trennung von Archiv und Technik: Alle Versorgungseinrichtungen (Elektroverteilung, Wasser, Heizung) sollten außerhalb der eigentlichen Lagerräume liegen, damit bei Wartung kein Unbefugter ins Archiv muss und umgekehrt kein Archivpersonal in Technikräume vordringen muss. DIN 67700 fordert solche Versorgungsräume getrennt vom Archiv, was beides der Sicherheit und dem Klima dient. Ebenso sollten Archivmagazine nicht direkt an öffentlich zugängliche Bereiche grenzen, um Einbruchrisiken zu reduzieren. Falls doch, sind entsprechende Wände und Decken besonders zu sichern.

  • Schutz vor Wasser und anderen Gefahren: Sicherheit umfasst auch den Schutz vor Havarieschäden jenseits von Feuer und Einbruch. Wie zuvor erwähnt, sind Wasserschäden häufiger als Brände in Archiven. Daher zählt es zur Sicherheitsstrategie, das Magazin vor Rohrbrüchen oder Leckagen zu schützen. In der Ausführungsplanung heißt das: keine Wasserleitungen im Archivraum (außer ggf. Sprinkler, wenn unabdingbar), darüber liegende Geschosse nach Möglichkeit ebenfalls ohne Nassleitungen oder mit Wanne/Kontrollsystem ausstatten, und falls Leitungen unvermeidbar: doppelt wandige Rohre, Gefälle zu Abläufen, Absperrventile und Wassermelder installieren. Baulich sollten ggf. Bodenabläufe mit Rückstausperre vorgesehen werden, damit eindringendes Wasser (z.B. Löschwasser) schnell abfließen kann und nicht ins gesamte Gebäude läuft. Ebenfalls zu berücksichtigen: Schutz gegen Schädlinge (Insekten, Nagetiere) durch feinmaschige Gitter an Lüftungsöffnungen, Verwendung von Materialien, die keine Schädlinge anlocken (z.B. kein offenes Holz), und eventuell eine Schleusenzone mit Insektenschutz. All diese Punkte tragen zur Gesamtsicherheit bei und sollten in den technischen Plänen der Lph 5 verankert sein.

  • Notfall- und Wiederanlaufsicherheit: Bei digitalen Archiven ist die IT-Sicherheit (siehe nächster Abschnitt) entscheidend, doch auch physische Archive brauchen Notfallkonzepte. Die Planung kann vorsehen, einen Notfallraum oder Leerraum bereitzuhalten, wohin im Katastrophenfall Archivalien verbracht werden könnten. Auch sollte bedacht werden, wo Feuerwehr oder Restauratoren im Ereignisfall arbeiten könnten (z.B. Wasser abgesaugt, Bücher gefriertrocknen etc.) – dies sind zwar eher organisatorische Fragen, aber z.B. ein Wasseranschluss im Flur für Nasssauger oder ein Bodeneinlauf können mit geringem Aufwand in Lph 5 eingeplant werden und später enorm hilfreich sein.

Die Ausführungsplanung muss Archive als Hochsicherheitsbereiche behandeln. Mechanische, elektronische und bauliche Sicherungen greifen ineinander, um unbefugten Zutritt zu verhindern und die Bestände vor Schäden zu bewahren. Zusammen mit der bereits erwähnten baulichen Trennung von anderen Nutzungen (Brandschutz, Klima, Sicherheit) entsteht so ein in sich geschützter Bereich, der den besonderen Wert der archivierten Informationen widerspiegelt.

Digitale Archivierung und Infrastruktur

Moderne Archivkonzepte beschränken sich nicht auf physische Papierlagerung. Immer häufiger wird ein hybrider Archivansatz verfolgt, der physische Archivierung mit digitalem Dokumentenmanagement und ggf. Cloud-Lösungen kombiniert. In einer Habilitation über Archivplanung darf daher der Blick auf die digitale Infrastruktur nicht fehlen – zumal Leistungsphase 5 prädestiniert ist, auch hierfür die Weichen zu stellen (z. B. Einplanung von Serverräumen, Netzwerktechnik und Arbeitsplätzen für Digitalisierungsprozesse).

  • Integrierte Archivstrategie: Bei der Planung sollte überlegt werden, welche Dokumente physisch und welche digital vorgehalten werden (bzw. in Zukunft nur noch digital). Oft gibt es gesetzliche Vorgaben, Originale eine gewisse Zeit im Original aufzubewahren, während andere Unterlagen nach Digitalisierung elektronisch weitergeführt werden können. Eine integrierte Archivierungsplanung sorgt dafür, dass physische und digitale Komponenten nahtlos verzahnt sind. Beispielsweise könnte die Ausführungsplanung einen Digitalisierungsraum vorsehen, in dem Scanner, PCs und Arbeitsflächen für die Digitalisierung von Papierakten bereitstehen. Hier müssen entsprechende Strom- und Datenanschlüsse installiert werden und ergonomische Bedingungen herrschen (Beleuchtung, Klimatisierung wie in Büroräumen).

  • Serverraum und IT-Infrastruktur: Wenn ein elektronisches Archivsystem (DMS – Dokumentenmanagementsystem) zum Einsatz kommt, benötigt dieses Server und Speicherhardware. Je nach Größe geschieht dies in einem Serverraum vor Ort oder ausgelagert in ein Rechenzentrum. Für einen serverseitigen Betrieb in Eigenregie ist in der Gebäudeplanung ein klimatisierter Serverraum mit Zugangsbeschränkung vorzusehen. Dieser Raum sollte USV-geschützt (unterbrechungsfreie Stromversorgung) und ggf. mit eigener Brandlöschung (typischerweise Inertgas) ausgestattet sein. Die Ausführungsplanung muss dafür sorgen, dass ausreichend Platz für Racks, Kabeltrassen und Kühlgeräte vorhanden ist. Alternativ, wenn Cloud-Lösungen genutzt werden, sind die Anforderungen an die lokale Infrastruktur geringer – jedoch müssen Arbeitsplätze im Archiv und in Büros über eine gute Netzwerkanbindung verfügen, um auf digitale Archive zuzugreifen.

  • Datenschutz und Sicherheit: Digitale Archivierung bringt weitere Schutzanforderungen mit sich: Datenschutz und IT-Sicherheit. Planerisch relevant ist zum Beispiel, ob in öffentlich zugänglichen Bereichen Netzwerkdosen mit Zugriff auf Archivdaten vorhanden sind – hier müssen Zugriffskontrollen (physisch und digital) greifen. Sensible digitale Archivdaten sollten nur für befugte Personen abrufbar sein, was z.B. durch Nutzerrechte in der Software und durch sichere Authentifizierung (Token, Karten) gewährleistet wird. Zwar wird dies hauptsächlich softwareseitig gelöst, aber es sind auch physische Vorkehrungen denkbar, etwa ein abschließbarer Arbeitsplatz für die digitale Archivnutzung oder verschlossene Schränke für Backup-Medien. Apropos Backup: Die Planung sollte berücksichtigen, wo Backup-Datenträger (z. B. Bänder, Festplatten) sicher aufbewahrt werden – idealerweise in einem separaten brandgeschützten Safe oder in einem anderen Brandabschnitt (im Fall der Zerstörung des Hauptarchivs).

  • Hybrid-Arbeiten: In vielen Archiven werden Vorgänge sowohl analog als auch digital abgewickelt. Die Ausführungsplanung kann hier Arbeitsbereiche definieren: z.B. einen Arbeitsplatz im Magazin, wo ein Laptop verwendet werden kann, um Metadaten einzupflegen, oder wo Etikettendrucker stehen, um beschriftete Barcodes für Archivboxen zu erstellen. Schnittstellen zwischen analog und digital sollten optimiert werden: etwa WLAN-Abdeckung im Magazin (falls elektronische Erfassung via Tablet erfolgt), Dockingmöglichkeiten für Scanner etc. Planungsseitig sind das Kleinigkeiten, die später die Arbeit erheblich erleichtern. Insgesamt unterstützt die digitale Infrastruktur das Ziel, Dokumente effizient verfügbar, sicher und rechtskonform zu verwalten. Bereits in der Ausführungsplanung kann man Weichen stellen, indem man die nötigen räumlichen und technischen Voraussetzungen schafft. Damit ist gewährleistet, dass das Archiv nicht nur ein statisches Lager, sondern ein modernes Informationszentrum ist, das den Spagat zwischen physischer Archivalie und digitalem Datenmanagement meistert.

Einhaltung relevanter Normen und Gesetze

Die Planung und der Betrieb von Archiven unterliegen einer Reihe von Normen, Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben, die in der Ausführungsplanung unbedingt berücksichtigt werden müssen. Eine sorgfältige Abstimmung auf diese Regelwerke stellt nicht nur die Qualität sicher, sondern ist oft auch Voraussetzung für Genehmigungen und den rechtssicheren Betrieb.

Im Folgenden sind Normen und Vorschriften (teils exemplarisch) aufgeführt, die für Archivflächen relevant sind:

  • DIN 67700 – Bau von Bibliotheken und Archiven: Diese Norm (Erstausgabe 2017) liefert umfassende Anforderungen und Empfehlungen für die Planung von Archiven. Sie behandelt Raumprogramm (z.B. die geforderten Funktionsräume), Kapazitätsberechnungen (Formeln für Regalflächen) sowie technische Anforderungen in sechs Technikkapiteln (Lastannahmen, Sicherungsmaßnahmen, Belüftung/Klima, Beleuchtung, Akustik, Bodenbeläge). DIN 67700 ist somit ein zentrales Nachschlagewerk für Planer und sollte in Lph 5 als Leitfaden dienen.

  • DIN ISO 11799 – Aufbewahrung von Archiv- und Bibliotheksgut: Internationale Norm (2017) mit Fokus auf Lagerbedingungen für Kulturgut. Sie ergänzt DIN 67700 in Bezug auf Betriebsparameter wie Klima. Beide Normen werden als sich gegenseitig ergänzend angesehen und formulieren zusammen die Anforderungen an Bau und Betrieb von Archiven. Praxis: DIN ISO 11799 gibt z.B. Empfehlungen zu Klima (Temperatur/Feuchtewerte) und Lagerausstattung (Regaltypen, Materialien).

  • EN 16893 – Bauwerke für Kulturgut: Europäische Norm (2018) mit dem Titel „Standort, Errichtung und Änderung von Gebäuden oder Räumlichkeiten für die Lagerung oder Nutzung von Sammlungen des kulturellen Erbes“. Diese Norm (teilweise in Deutschland als DIN übernommen) enthält viele bauliche und sicherheitstechnische Vorgaben – z.B. Gebäude- und Sicherheitsanforderungen, die DIN 67700 ergänzen. Sie deckt u.a. Schutz vor Umweltgefahren, Sicherheitseinrichtungen und Bauklimatik ab und ist besonders für Archive relevant, die Kulturgüter beherbergen (z.B. öffentliche Archive, Museen).

  • DIN EN 15759-1 – Klimakontrolle in Archiven und Bibliotheken: Diese Norm/Reihe adressiert Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik speziell für Archiv- und Bibliotheksbereiche. Sie legt z.B. fest, wie Anlagen auszulegen sind, um bestimmte Klimaanforderungen (Temperatur, Feuchte, Luftaustausch) zu erfüllen. Ein Bezug auf EN 15759 in der Planung dokumentiert, dass zeitgemäße HLK-Lösungen zum Einsatz kommen.

  • Brandschutz-Normen: Hier sind mehrere Normen einschlägig. DIN 4102 (bzw. die Nachfolgenorm EN 13501) regelt das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – relevant für Materialwahl (z.B. Baustoffklasse von Dämmungen, Regalen, Verkleidungen). DIN EN 15004 ist eine Norm für stationäre Gaslöschanlagen (z.B. mit Inertgasen), falls solche im Archiv geplant sind. Für Sprinkler gibt es DIN EN 12845 (Planung von Sprinkleranlagen) und DIN EN 13565-2 (Schaumlöschanlagen; die FM-Connect-Quelle nennt EN 13565-2 als Referenz für Sprinkler, was allerdings Schaum betrifft). Wichtig sind ferner die Bauordnungen der Länder und ggf. Sonderbauvorschriften, die festlegen, wann z.B. eine Sprinkleranlage Pflicht ist, welche Feuerwiderstände erforderlich sind und wie Fluchtwege auszubilden sind. Hier sind insbesondere die Musterbauordnung (MBO) und ggf. Industriebaurichtlinie (wenn es ein größeres Magazin als Industriebau gilt) zu nennen. Auch Versicherungsvorschriften (VdS-Richtlinien) können relevant sein, falls der Versicherer zusätzliche Brandschutzmaßnahmen fordert.

  • Arbeitsstättenrecht (ArbStättV und ASR): Die Arbeitsstättenverordnung gilt auch für Archive, insbesondere für Bereiche, in denen Beschäftigte tätig sind (Büros, Bearbeitungsräume, aber auch Magazin beim Ein-/Auslagern). Die ArbStättV Anhang fordert z.B. angemessene künstliche Beleuchtung und definiert, wo Tageslicht notwendig ist – mit Ausnahme u.a. für Archive. Wichtiger noch sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), die Konkretisierungen liefern: z.B. ASR A3.4 Beleuchtung (enthält die erwähnten 200 Lux für Archive), ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, ASR A2.3 Fluchtwege (definiert Breiten und Anforderungen an Notausgänge), ASR A1.3 Sicherheitssignale (für Beschilderung) etc. In Lph 5 sollte man überprüfen, dass die Planungen diesen Regeln entsprechen, um eine Abnahme durch die Aufsichtsbehörden zu gewährleisten.

  • Technische Normen für Ausstattung: Einige spezielle Normen sollten ebenfalls Beachtung finden. DIN 68765 beispielsweise spezifiziert Regalsysteme für Archive (Maße, Belastbarkeit etc.). DIN VDE 0100 und Folge-Normen regeln die elektrischen Installationen – im Archiv z.B. wichtig für Beleuchtung, Steckdosen, Erdung (Antistatik). DIN 18040 hatten wir für Barrierefreiheit erwähnt. DIN 18234 (Brandschutz in Industriebauten) könnte bei großen Magazinen mit Regalsystemen herangezogen werden (Thema Rauchabschnitte bei hohen Lagern). Für spezielle Inhalte könnten weitere Normen gelten, z.B. ISO 18911 ff. für fotografische Materialien Lagerung.

  • Gesetze und Aufbewahrungsvorschriften: Jenseits des Bau- und Technikrechts gibt es archivrechtliche Vorgaben. Archivgesetze (Bund und Länder) regeln v.a. den Zugang zu öffentlichen Archiven, was baulich relevant sein kann (z.B. Anforderungen an Benutzerbereiche, Barrierefreiheit – NRW-Archivgesetz fordert z.B. chancengleichen Zugang). Datenschutzgesetze (DSGVO) spielen bei Personenakten eine Rolle: sensible Archive benötigen ggf. besondere Zugriffsbereiche. Außerdem existieren Aufbewahrungsfristen in diversen Gesetzen (HGB, AO etc. für kaufmännische Unterlagen), die zwar keinen direkten baulichen Einfluss haben, aber die Dimensionierung bestimmen. Die Planung sollte diese Fristen kennen, um eine Kapazitätsreserve für die vorgeschriebene Vorhaltezeit einzuplanen. Schließlich ist die Arbeitsschutzgesetzgebung zu nennen, die einen allgemein gefahrenfreien Arbeitsplatz fordert – im Archiv sind das Themen wie Lastenhandhabung (Kisten heben), ausreichende Frischluft (CO₂-Gehalt) etc., welche über die genannten Regeln abgedeckt werden.

Angesichts dieser Vielzahl an Normen und Vorschriften ist es ratsam, in Lph 5 eine Normen- und Rechtskonformitätsprüfung durchzuführen. Oftmals erstellen Planer oder Fachingenieure eine Matrix, welche Anforderungen gelten und wo sie in den Planunterlagen erfüllt werden. Für Archive empfiehlt sich besonders ein Blick auf die Kombination DIN 67700 + DIN ISO 11799 – diese enthalten das Gros der fachlichen Anforderungen. Ergänzend sind die genannten speziellen Normen (Klima, Brandschutz, Regale, Elektro, Barrierefreiheit) heranzuziehen. Die Einhaltung all dieser Vorgaben gewährleistet, dass das Archiv nicht nur funktional, sondern auch rechtssicher und nach dem Stand der Technik realisiert wird.

Qualitätssicherung und häufige Planungsfehler

Die Komplexität der genannten Anforderungen macht deutlich, dass Qualitätssicherung in der Ausführungsplanung von Archivprojekten unverzichtbar ist. Ziel der Qualitätssicherung ist es, Planungsfehler, Normabweichungen und potenzielle Ausführungsmängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Im Folgenden wird skizziert, wie eine solche Qualitätssicherung ablaufen kann und welche typischen Fehlerquellen in der Archivplanung besonders beachtet werden sollten.

  • Prüfprozesse in Lph 5: Eine gängige Praxis ist die Verwendung von Prüflisten (Checklisten), die alle relevanten Punkte abfragen. So kann systematisch kontrolliert werden, ob jede Anforderung umgesetzt ist – von der Tragfähigkeit des Bodens bis zur Beschriftung der Regale. Für Archive existieren beispielsweise Checklisten in Fachpublikationen, und auch die Plattform FM-Connect hat Prüfanweisungen nach Kostengruppen veröffentlicht. Empfohlen wird ein Vier-Augen-Prinzip: Die ausgearbeiteten Pläne (Grundrisse, Schnitte, technische Pläne) sollten intern oder extern von einer fachkundigen Person geprüft werden. Bei größeren Projekten kann ein externer Fachplaner für Archivbau oder ein Gutachter hinzugezogen werden, der die Planung begutachtet. Aspekte wie Normenkonformität (z.B. stimmen die geplanten Klimawerte mit DIN 11799 überein? Sind ausreichende Fluchtwege nach Musterbauordnung vorhanden?) können so objektiv gecheckt werden. Außerdem sollte die Qualitätssicherung auch die Schnittstellen zwischen Gewerken im Blick haben: In Lph 5 werden Architektur, TGA (Technik) und Innenausstattung koordiniert – Fehler entstehen oft an Schnittstellen, wenn z.B. der Lüftungsplaner nicht weiß, dass im Archiv keine Brandklappen in den Wänden sein dürfen (weil Wände dicht sein sollen) oder der Elektriker keine Steckdosen an den vorgesehenen Regalstandorten platzieren darf. Eine interdisziplinäre Planungsbesprechung aller Beteiligten kann helfen, solche Konflikte früh zu lösen.

  • Dokumentation und Freigaben: Zur Qualitätssicherung gehört auch, die Planungsergebnisse ausführlich zu dokumentieren (Raumbücher, technische Beschreibungen, Schemen) und vom Auftraggeber bzw. Nutzer freigeben zu lassen. Gerade Archive werden oft von den späteren Nutzern (Archivaren) mit betreut. Es ist sinnvoll, dass der zuständige Archivar oder Archivleiter die Ausführungspläne begutachtet, um sicherzustellen, dass alle archivfachlichen Vorgaben erfüllt sind. Dieses Feedback sollte noch in Lph 5 einfließen können. Normabweichungen – falls unvermeidbar – sind bewusst zu machen und zu protokollieren, damit ggf. Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden (z.B. wenn ein Altbau gewisse Werte nicht ermöglicht, kann man organisatorisch gegensteuern).

  • Häufige Planungsfehler: Trotz sorgfältiger Planung gibt es einige Klassiker, die immer wieder auftreten, wenn Archiverfordernisse nicht vollständig bedacht werden.

Hier einige typische Planungsfehler und Mängel sowie wie man ihnen vorbeugt:

  • Fehleinschätzung des Platzbedarfs: Ein häufiger Fehler ist, dass das Archiv zu klein dimensioniert wird, insbesondere ohne Wachstumsspielraum. Dies rächt sich oft schon nach wenigen Jahren. Daher im Zweifel lieber großzügiger planen (die DIN 67700 bietet Berechnungsformeln, um nötige Kapazitätsreserven zu ermitteln). Zu groß sollte es allerdings auch nicht sein (Kosten/Nutzen abwägen).

  • Unzureichende Statik: Mitunter wird die Bodenlast falsch eingeschätzt – etwa wenn ein vorhandener Raum zum Archiv umgeplant wird, aber die Decke nicht die nötigen Lasten trägt. So sind schon Archive in obere Stockwerke gelegt worden, wo später Risse oder Durchbiegungen auftraten. Abhilfe: frühzeitige Prüfung der Tragreserven, Einbezug eines Statikers und ggf. Verstärkung einplanen. Bei Neubauten: Anwendung der Lastannahmen (z.B. mindestens 12,5 kN/m² für Rollregale).

  • Klima- und Lüftungsfehler: Hier gibt es mehrere Stolpersteine. Ein oft gesehener Fehler ist, dass Archive an die normale Gebäude-Lüftung angeschlossen werden, ohne separate Feuchteregelung – Ergebnis sind schwankende Werte und Schimmelgefahr. Oder es werden Klimageräte eingeplant, aber falsche Sensorpositionen gewählt (z.B. Sensor in einer Ecke misst nicht repräsentativ). Sogar die Baustoffe können einen Fehler darstellen: Feuchtepuffernde Putzanstriche oder falsche Dämmstoffe könnten ungewollt das Klima beeinflussen. Lösung: Ein spezialisiertes Klima-Konzept mit Simulation der Bedingungen, Auswahl bewährter Materialien und idealerweise ein Testbetrieb bzw. Inbetriebnahmemessungen nach Einbau, um die Effektivität zu prüfen.

  • Licht und UV: Ein Planungsmangel kann sein, Tageslichtquellen zu übersehen – etwa Oberlichter, Glasbausteine oder Lichtschächte, die UV eintragen. Oder Beleuchtungskörper zu verwenden, die starke UV-Anteile haben. Dieser Fehler wird durch konsequentes Einhalten der Vorgaben (fensterlos bzw. UV-Schutz, LED-Licht) vermieden. Ebenso wichtig: Notbeleuchtung wird manchmal vergessen oder falsch positioniert – was zu Problemen bei Abnahmen führen kann. Immer die ASR beachten (z.B. zweiter Rettungsweg und beleuchtete Zeichen einplanen).

  • Brandschutz-Konflikte: Hier passieren viele Fehler im Spannungsfeld von Sicherheit vs. Kulturgutschutz. Ein Beispiel: Es wird eine Sprinkleranlage vorgesehen, aber nicht bedacht, dass Regalflächen dadurch evtl. ungeschützt bleiben (z.B. wenn Regale dicht unter der Decke, „Schattenbereiche“ für Sprinklerwasser). Oder es werden Brandmelder vergessen in Zwischenbereichen (z.B. im Doppelboden oder in der Zwischendecke eines Magazins, wo Kabel liegen könnten). Oft wird auch versäumt, mit der Versicherung abzuklären, ob Sprinklerpflicht besteht – was dann nachträglich teuer nachgerüstet werden muss. Daher: Brandschutzkonzept unbedingt mit Archivar und Brandschutzgutachter abstimmen. Keine Angst auch vor unüblichen Lösungen wie Wassernebel oder Gas – diese sollten zumindest geprüft werden.

  • Wassergefahren ignoriert: Wie mehrfach betont, ist Wasser der größte Feind. Ein häufiger Planungsfehler ist, dass man vorhandene Wasserleitungen über dem Archiv belässt (z.B. aus den Toiletten ein Stockwerk höher) in der Annahme, schon nichts würde passieren. Oder in Kellern wird nicht an ausreichende Drainage/Hochwasserschutz gedacht. Dann kommt es doch zum Rohrbruch oder Starkregen und das Archiv wird geflutet. DIN 67700 und Archivberatung empfehlen klar die Vermeidung solcher Risiken. Also in Lph 5: alle Grundrisse nach Leitungen absuchen, notfalls Umverlegungen einplanen, Rückstauklappen vorsehen. Nicht zu vergessen: auch Kühlleitungen der Klimaanlage können kondensieren oder lecken – also Auffangwannen darunter und Wasserwächter am Boden installieren.

  • Fehler bei Regalplanung: Manchmal werden Regale einfach als Möblierungspunkte in der Planung gesehen, ohne ins Detail zu gehen – was zu Fehlern führen kann wie: Notausgang wird durch Regal versperrt, Regalhöhen kollidieren mit Beleuchtung oder Lüftungsschächten, zu wenig Platz zum Rangieren von Leiterwagen. Daher in Lph 5 besser Möblierungspläne mit Regalen im Grundriss zeichnen, idealerweise im Maßstab 1:50 oder 1:20, um solche Konflikte zu erkennen und zu lösen (z.B. Lüftungskanal höher hängen, Regal etwas kürzen, usw.).

  • Benutzerbereiche vergessen: In kleineren Einrichtungen wird manchmal der Lesesaal oder Arbeitsraum nicht richtig mitgeplant – etwa fehlt ein Fenster im Benutzerraum (obwohl dort regelhaft gearbeitet wird und ArbStättV dort Tageslicht fordert, da regelmäßig und längerfristig Nutzung). Oder es fehlen Toiletten in erreichbarer Nähe für Benutzer. Solche Aspekte liegen zwar außerhalb des Magazins, sind aber Teil des Gesamtarchivs. Die Norm fordert z.B. einen Büro-/Lesebereich und einen getrennten Bearbeitungsraum – diese dürfen in der Planung nicht vernachlässigt werden, auch wenn Fokus oft aufs Magazin geht.

  • IT-Infrastruktur vernachlässigt: Ein neuerer Fehler in der heutigen Zeit kann sein, die digitale Komponente zu unterschätzen. Beispielsweise werden keine Datendosen im Magazin vorgesehen (obwohl später mal RFID-Scanner oder Tablets eingesetzt werden könnten), oder es gibt keinen Platz für einen Serverschrank. Das mag in rein analogen Archiven unwichtig erscheinen, aber viele Archive wandeln sich. Daher lieber eine kleine Techniknische einplanen als später Kabel quer durchs Archiv ziehen zu müssen.

  • Qualitätssicherung im Bau und Betrieb: Bereits während der Ausführung (Lph 8) sollte eine baubegleitende Qualitätskontrolle stattfinden: stimmen alle Materialien mit den Spezifikationen überein (z.B. korrosionsgeschützte Regale, richtiger Bodenbelag)? Wurden die Dichtungsfugen richtig ausgeführt? Nach Fertigstellung empfiehlt es sich, ein Monitoring einzurichten, z.B. Klimadaten über ein Jahr zu sammeln, um zu prüfen, ob die Planung aufgegangen ist. Ebenso können Testläufe der Brandmelde- und Alarmanlagen, Evakuierungsübungen und ähnliche Maßnahmen helfen, Feinjustierungen vorzunehmen. Häufige Fehler zeigen sich oft erst im Betrieb – aber je besser die Planung, desto weniger Überraschungen treten ein.

  • Es lässt sich sagen: Durch systematische Qualitätsprüfungen und das Lernen aus typischen Planungsfehlern kann die Realisierung von Archivräumen in Leistungsphase 5 erheblich optimiert werden. Die nachfolgende Checkliste fasst die wesentlichen Prüfpunkte zusammen, die im Rahmen der Ausführungsplanung von Archivflächen durchzugehen sind. Sie dient allen Projektbeteiligten – Architekten, Fachplanern, Bauherren und Archivaren – als Leitfaden, um sicherzustellen, dass nichts Wichtiges übersehen wird.

Checkliste Leistungsphase 5: Ausführungsplanung Archivflächen

Bereich/Aspekt

Prüfpunkt / Anforderung

Referenz

Raumprogramm & Trennung

Sind alle erforderlichen Archivbereiche als getrennte Räume vorgesehen (mind. Magazin, separater Arbeitsraum, Büro/Benutzerbereich)? Bauliche Trennung des Magazins gewährleistet?

DIN 67700 fordert 3 getrennte Räume

Kapazität & Flächendimensionierung

Wurde der Flächenbedarf auf Basis der Bestandsmengen und Wachstumsprognose berechnet? Ist Reserve für zukünftige Bestände eingeplant (z.B. 20–30 % Reservefläche im Magazin)?

Flächenberechnung nach DIN 67700

Tragfähigkeit (Statik)

Entspricht die geplante Boden-/Deckenlast den Archivlasten? (Orientierung: ~7,5–12,5 kN/m² für Standregale, bis 15 kN/m² für Rollregale) – Statiknachweis vorhanden?

Archivlasten lt. Empfehlung

Standort & Baukonstruktion

Liegt das Archiv in einem geschützten Bereich des Gebäudes? (Kein Risiko durch äußere Feuchte/Hitze, möglichst innenliegend). Wände/Decken mit ausreichender Masse und Dämmung?

Klimaschutz durch massive Konstruktion

Wasser- und Havarieschutz

Keine wasserführenden Leitungen im Archivraum oder darüber? Falls doch: Doppelleitungen, Absperrventile, Bodeneinläufe und Wassermelder vorgesehen? Schutz vor drückendem Wasser?

Wasserleitungen vermeiden!Wasserschäden häufig!

Raumklima – Temperatur

Ist eine konstante Temperaturhaltung im Sollbereich geplant (≈18–20 °C, max. 21 °C)? Heizlast berechnet und geeignete Heizung vorgesehen (mit Redundanz)?

Soll: max. 21 °C im Magazin

Raumklima – Luftfeuchte

Ist eine aktive Regulierung der rel. Feuchte vorgesehen (Befeuchtung/Entfeuchtung), Soll ~40–50 % rF? Sind max. Schwankungen (±3 %/Tag) durch Regelung eingehalten?

Soll: 30–55 % rF, ±3 %/Tag

Lüftung & Luftqualität

Ist eine separate Lüftungsanlage fürs Archiv eingeplant? (Mit Filter gegen Staub/Sporen, Umluft- oder Zuluftsystem mit Kühl-/Befeuchtungsfunktion). Luftwechsel an Bedarf angepasst?

Klimakontrolle nach DIN EN 15759-1

Mess- und Regeltechnik

Sind ausreichend Sensoren (Temp/Feuchte) im Raum platziert und an Steuerung angebunden? Ggf. unabhängiges Monitoring-System (Datenlogger) vorgesehen? Alarm bei Abweichungen?

Best Practice (Monitoring) – keine Normvorgabe explizit

Beleuchtung – Allgemein

Erfüllt die geplante Beleuchtungsanlage die Anforderungen der ASR A3.4? (≥ 200 Lux im Archiv, gleichmäßige Ausleuchtung). Leuchtenanordnung geeignet für Regalgänge?

200 Lux Mindestwert

Beleuchtung – Lichtschutz

Wurden Vorkehrungen gegen UV-Strahlung getroffen? (LED-Leuchten oder UV-Filter). Keine Tageslichtöffnung ohne Schutz (Fenster mit Folie/Blendung). Beleuchtung schaltet autom. ab?

UV schädlich für Archivgut

Notbeleuchtung

Sind Sicherheits-/Notleuchten für Fluchtwege geplant (bei Stromausfall)? Piktogramme für Notausgänge eingezeichnet? Batterie- bzw. Netzersatzsystem vorhanden?

ArbStättV fordert Notlicht

Brandschutz – Baulich

Sind Wände/Decken des Magazins feuerbeständig (F90 o. ä.)? Sind Durchführungen (Kabel, Rohre) brandschutztechnisch abgedichtet? Feuerbeständige Tür(en) zum Magazin vorgesehen?

Brandschutz nach Bauordnung/DIN 4102

Brandschutz – Detektion

Umfasst das Konzept eine flächendeckende Brandmeldeanlage im Archiv? (Rauchmelder in allen Bereichen, Auslösung bei Schwelbrand). Aufschaltung Feuerwehr geregelt?

Vorgabe: BMA in Archiven

Brandschutz – Löschanlagen

Geplantes Löschsystem überprüft? (Falls Sprinkler: trocken/vorzugsweise Pre-Action, keine unnötigen Sprinkler im Magazin nach Normempfehlung). Alternativ Gas- oder Nebel-Löschung erwogen?

DIN 67700: keine automatische Sprinkler

Brandschutz – Feuerlöscher

Sind genügend Handfeuerlöscher vorgesehen (Wasserlöscher ohne Zusätze für Papier)? Positionierung zentral und sichtbar, Anzahl gemäß Fläche.

Wasserlöscher empfohlen

Fluchtwege

Entsprechen Anzahl und Anordnung der Fluchtwege den Vorgaben? (Zwei unabhängige Ausgänge, max. Fluchtweglänge eingehalten). Türen als Paniktüren geplant, Fluchtplan vorhanden?

Fluchtwege müssen vorhanden sein

Regalplanung & Layout

Sind Regalanordnung und Gangbreiten im Plan ersichtlich? (Ausreichende Gangbreiten für Bedienung und Flucht, keine „Todesfallen“ durch Sackgassen). Mobile Regale mit Sicherheitsstopp?

Ergonomische Gangbreiten eingehalten (Plan)

Regalsystem & Material

Wurden Regale entsprechend DIN 68765 spezifiziert (Archivregale)? Traglast der Regalböden angemessen? Material nicht korrosiv (Pulverbeschichtet, kein rohes Holz im Magazin)?

Archivregale DIN 68765

Bodenbelag

Ist der Bodenbelag staubarm, abriebfest und antistatisch ausgeführt? (z.B. glatter Estrich versiegelt oder PVC; kein Teppich). Übergänge schwellenlos?

DIN 67700 erwähnt Bodenbelag (staubdicht)

Beschriftungssysteme

Ist ein Konzept für die Kennzeichnung von Regalen/Gängen vorgesehen? (Halterungen für Beschriftungen an Regalen, Wandtabellen, ggf. digitales System für Standort).

Klare Beschriftung nötig

Zutrittskontrolle

Wurde geregelt, wie der Zutritt beschränkt wird? (Elektronisches Schließsystem an Türen, Berechtigungen definiert). Eventuell Schleuse oder Vorraum mit Zugangskontrolle?

Zugriff nur autorisiert

Alarmanlage/Überwachung

Sind Einbruchmeldeanlagen oder Überwachungskameras vorgesehen? (Bewegungsmelder innen, Türkontakte, Videoüberwachung außen/innen falls erforderlich). Alarmweiterleitung geklärt?

Sicherheitssysteme DIN EN 50131

IT-Infrastruktur

Sind für digitale Archivierung nötige Einrichtungen eingeplant? (Serverraum oder -schrank mit Klima, Netzwerkanschlüsse an Arbeitsplätzen, WLAN im Magazin falls nötig).

Integrierte Planung phys./digital

Arbeitsplätze/Ergonomie

Falls Arbeitsplätze im Archiv (Bearbeitung/Scanning): Sind diese ergonomisch möbliert und beleuchtet? (Tischhöhe, Stuhl, Monitorarm, 500 Lux Beleuchtung, etc., nach ArbStättV).

Ergonomie nach ISO 9241 (Digitalisierungsplätze)

Benutzerbereich

Ist ggf. ein Nutzer-Lesesaal/Büro vorhanden und entsprechend ausgestattet? (Tageslicht, Belüftung, Möblierung, IT-Anbindung). Barrierefreiheit im Benutzerbereich beachtet?

Archivgesetz fordert Zugang für alle (Bsp. NRW)

Normen und Vorschriften

Wurde die Planung auf Übereinstimmung mit allen relevanten Normen geprüft? (DIN 67700, ISO 11799, EN 16893, ArbStättV/ASR, Bauordnung/Brandschutz, VDE, etc.). Abweichungen dokumentiert?

Normenkonformität sichergestellt

Dokumentation

Liegen sämtliche Planungsdokumente vollständig vor? (Grundrisse, Schnitte, Installationspläne, Raumbuch mit technischen Sollwerten, Brandschutzkonzept, Flucht- und Rettungsplan).

Vollständige Ausführungsunterlagen (intern zu prüfen)

Freigabe & Partizipation

Wurden die Planungen mit dem Nutzer/Archivar abgestimmt und freigegeben? (Feedback eingeholt, Checkliste gemeinsam durchgegangen). Ggf. externe Fachprüfung erfolgt?

Empfehlung: Archivars-Prüfung