| Überlieferung bewerten | Unterlagen im Zusammenhang ihrer Entstehung und des genehmigten Archivauftrags untersuchen. Bedeutung, Redundanzen und Überlieferungslücken beurteilen. Eine begründete Auswahl für dauerhafte Erhaltung vorlegen oder im übertragenen Rahmen entscheiden; die Bewertung nachvollziehbar dokumentieren. | Nachvollziehbare Auswahlentscheidung mit festgehaltenem Bewertungsmaßstab und erkannten Lücken. |
| Bestände übernehmen | Abgabeverzeichnisse, Herkunft, Umfang, Rechte und Erhaltungszustand prüfen. Papierunterlagen und digitale Übergaben mit dem angekündigten Bestand abgleichen. Abweichungen klären, Bestandszugang dokumentieren und eindeutig vom noch ungeklärten Material unterscheiden. | Bestätigter Zugang mit prüfbarer Herkunft, eindeutiger Zuordnung und vollständigen Übergabeangaben. |
| Ordnen und erschließen | Bestände nach ihrem Entstehungszusammenhang strukturieren, Einheiten beschreiben und eindeutige Signaturen vergeben. Laufzeiten, Inhalte, Beziehungen, Besonderheiten und Einschränkungen erfassen. Übernommene Altverzeichnungen prüfen und erforderliche Korrekturen nachvollziehbar vornehmen. | Konsistente Verzeichnisse und Suchhilfen, die Inhalt und Herkunft zuverlässig erschließen. |
| Erhaltung planen | Zustand und besondere Gefährdungen der Bestände bewerten. Geeignete Verpackung, schonende Benutzung, Schutzkopien und erforderliche Spezialbehandlung vorschlagen. Maßnahmen nach Verlustfolgen und Dringlichkeit priorisieren; Ergebnisse fachlich prüfen. | Begründeter Erhaltungsbedarf und nachvollziehbare Kontrolle durchgeführter Schutzmaßnahmen. |
| Digitale Erhaltung begleiten | Erforderliche Dateibestandteile, Kontextinformationen und wesentliche Eigenschaften bestimmen. Prüfergebnisse zu Vollständigkeit, Integrität und Lesbarkeit auswerten. Formatwechsel und Übernahmen fachlich testen; Veränderungen und nicht auflösbare Abhängigkeiten dokumentieren. | Fachlich geprüfte digitale Bestände mit nachvollziehbarer Erhaltungsgeschichte und benannten Grenzen. |
| Recherche und Benutzung betreuen | Anliegen und Berechtigung klären, geeignete Bestände ermitteln und relevante Unterlagen bereitstellen lassen. Schutzbeschränkungen, Urheberrechte und zulässige Ausgabeformen beachten. Auskünfte mit eindeutigen Bestandsnachweisen und erkennbaren Recherchegrenzen erteilen. | Nachvollziehbare Auskunft oder geregelte Nutzung ohne unzulässige Offenlegung von Informationen. |
| Bearbeitung fachlich anleiten | Erschließungs- und Prüfregeln für Mitarbeitende konkretisieren. Standardfälle abgrenzen und Entscheidungen in Zweifelsfällen übernehmen. Stichproben zu Verzeichnung, Digitalisierung und Schutzvermerken durchführen; Fehlerursachen erklären und Nachbearbeitungen kontrollieren. | Einheitliche fachliche Bearbeitung und belegte Korrektur festgestellter Qualitätsmängel. |
| Aussonderungen begleiten | Für die Aussonderung angebotene Unterlagen bewerten und die dauerhafte Übernahme ausgewählter Teile organisieren. Nichtübernahmen eindeutig kennzeichnen. Vorbereitete Vernichtungslisten fachlich abgleichen, ohne Fristenprüfung, rechtliche Freigabe oder unabhängige Gegenkontrolle zu ersetzen. | Klare Abgrenzung zwischen dauerhaft übernommenen und nach gesonderter Freigabe abzugebenden Unterlagen. |