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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Archivar

Facility Management: Archiv » Konzeption » Rollenkonzept » Archivar

Funktion und organisatorische Einordnung

Der Archivar betreut die ihm zugewiesenen Bestände des Betreibers fachlich. Er bewertet angebotene Unterlagen, übernimmt archivwürdige Bestände, erschließt deren Inhalt und Entstehungszusammenhang und erhält sie für eine geregelte Nutzung. Archivwürdigkeit bezeichnet dabei die begründete Auswahl für dauerhafte Aufbewahrung innerhalb eines festgelegten Archivauftrags. Sie ist nicht mit einer noch laufenden gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gleichzusetzen. Der Archivar unterstützt auch die Vorbereitung von Übergaben aus der betrieblichen Registratur, ohne deren laufende Aktenführung oder die Entscheidung des Fachbereichs über betriebliche Aufbewahrungsbedarfe zu ersetzen. Die Funktion ist der Archivleitung oder einer entsprechend benannten Betreiberfunktion zugeordnet. Ihr Zuständigkeitsbereich wird nach Herkunft, Bestandsgruppen oder Medienarten festgelegt. Fachliche Anleitung anderer Archivbeschäftigter kann dazugehören; Personalführung und Budgetentscheidungen entstehen daraus nicht automatisch. In kleinen Einrichtungen kann der Archivar zusätzliche Leitungsaufgaben übernehmen, sofern der Entscheidungsrahmen dies vorsieht. Ohne Auftrag zur dauerhaften Überlieferung steht die fachliche Beratung zur geordneten Aufbewahrung im Vordergrund; eine historische Sammlung wird nicht eigenmächtig aufgebaut. Für alle Bestände werden Herkunft, Verfügungsrechte und rechtliche Nutzungsbedingungen geklärt.

Archivierung und fachgerechte Verwaltung betrieblicher Unterlagen

Hauptaufgaben und Arbeitsergebnisse

Der Archivar arbeitet von der Bewertung bis zur Benutzung mit nachvollziehbaren fachlichen Entscheidungen. Überlieferungslücken, unklare Rechte, Erhaltungsprobleme und nicht prüfbare digitale Übergaben werden sichtbar gemacht. Die Hauptaufgaben gelten medienübergreifend und werden nach Bestand und Auftrag konkretisiert.

Hauptaufgabe

Konkrete Ausführung

Erwartetes Arbeitsergebnis

Überlieferung bewerten

Unterlagen im Zusammenhang ihrer Entstehung und des genehmigten Archivauftrags untersuchen. Bedeutung, Redundanzen und Überlieferungslücken beurteilen. Eine begründete Auswahl für dauerhafte Erhaltung vorlegen oder im übertragenen Rahmen entscheiden; die Bewertung nachvollziehbar dokumentieren.

Nachvollziehbare Auswahlentscheidung mit festgehaltenem Bewertungsmaßstab und erkannten Lücken.

Bestände übernehmen

Abgabeverzeichnisse, Herkunft, Umfang, Rechte und Erhaltungszustand prüfen. Papierunterlagen und digitale Übergaben mit dem angekündigten Bestand abgleichen. Abweichungen klären, Bestandszugang dokumentieren und eindeutig vom noch ungeklärten Material unterscheiden.

Bestätigter Zugang mit prüfbarer Herkunft, eindeutiger Zuordnung und vollständigen Übergabeangaben.

Ordnen und erschließen

Bestände nach ihrem Entstehungszusammenhang strukturieren, Einheiten beschreiben und eindeutige Signaturen vergeben. Laufzeiten, Inhalte, Beziehungen, Besonderheiten und Einschränkungen erfassen. Übernommene Altverzeichnungen prüfen und erforderliche Korrekturen nachvollziehbar vornehmen.

Konsistente Verzeichnisse und Suchhilfen, die Inhalt und Herkunft zuverlässig erschließen.

Erhaltung planen

Zustand und besondere Gefährdungen der Bestände bewerten. Geeignete Verpackung, schonende Benutzung, Schutzkopien und erforderliche Spezialbehandlung vorschlagen. Maßnahmen nach Verlustfolgen und Dringlichkeit priorisieren; Ergebnisse fachlich prüfen.

Begründeter Erhaltungsbedarf und nachvollziehbare Kontrolle durchgeführter Schutzmaßnahmen.

Digitale Erhaltung begleiten

Erforderliche Dateibestandteile, Kontextinformationen und wesentliche Eigenschaften bestimmen. Prüfergebnisse zu Vollständigkeit, Integrität und Lesbarkeit auswerten. Formatwechsel und Übernahmen fachlich testen; Veränderungen und nicht auflösbare Abhängigkeiten dokumentieren.

Fachlich geprüfte digitale Bestände mit nachvollziehbarer Erhaltungsgeschichte und benannten Grenzen.

Recherche und Benutzung betreuen

Anliegen und Berechtigung klären, geeignete Bestände ermitteln und relevante Unterlagen bereitstellen lassen. Schutzbeschränkungen, Urheberrechte und zulässige Ausgabeformen beachten. Auskünfte mit eindeutigen Bestandsnachweisen und erkennbaren Recherchegrenzen erteilen.

Nachvollziehbare Auskunft oder geregelte Nutzung ohne unzulässige Offenlegung von Informationen.

Bearbeitung fachlich anleiten

Erschließungs- und Prüfregeln für Mitarbeitende konkretisieren. Standardfälle abgrenzen und Entscheidungen in Zweifelsfällen übernehmen. Stichproben zu Verzeichnung, Digitalisierung und Schutzvermerken durchführen; Fehlerursachen erklären und Nachbearbeitungen kontrollieren.

Einheitliche fachliche Bearbeitung und belegte Korrektur festgestellter Qualitätsmängel.

Aussonderungen begleiten

Für die Aussonderung angebotene Unterlagen bewerten und die dauerhafte Übernahme ausgewählter Teile organisieren. Nichtübernahmen eindeutig kennzeichnen. Vorbereitete Vernichtungslisten fachlich abgleichen, ohne Fristenprüfung, rechtliche Freigabe oder unabhängige Gegenkontrolle zu ersetzen.

Klare Abgrenzung zwischen dauerhaft übernommenen und nach gesonderter Freigabe abzugebenden Unterlagen.

Verantwortung und Befugnisse

Der Archivar verantwortet die Qualität seiner Bewertungsentscheidungen, Bestandsbeschreibungen und fachlichen Empfehlungen. Innerhalb der übertragenen Befugnisse legt er Ordnungsstrukturen fest, entscheidet über standardisierte Erschließungsfragen und weist archivische Bearbeitung an. Er kann unvollständige Übergaben zurückstellen und bei unklarer Berechtigung eine Ausgabe bis zur Klärung aussetzen. Eine selbstständige Übernahmeentscheidung setzt einen entsprechenden Auftrag voraus. Vernichtung, Veröffentlichung oder die Aufhebung von Schutzbeschränkungen erfolgen ausschließlich innerhalb der hierfür ausdrücklich festgelegten Entscheidungswege.

Archivische Bewertung ersetzt keine Prüfung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Eine als nicht archivwürdig bewertete Akte darf weiterhin aufbewahrungspflichtig oder von einem Vernichtungsstopp erfasst sein. Umgekehrt begründet eine abgelaufene Geschäftsfrist nicht automatisch einen Anspruch auf freie Benutzung. Der Archivar prüft die bestandsbezogenen Regeln und holt notwendige rechtliche Entscheidungen ein. Bei personenbezogenen Beständen sind nach der Datenschutz-Grundverordnung Rechtsgrundlage, zulässiger Zweck und Schutzvorkehrungen zu klären; Sonderregelungen für Archivzwecke im öffentlichen Interesse werden nicht pauschal auf ein privates Unternehmensarchiv übertragen.

Digitale Unterlagen werden zusammen mit den für Verständnis und Nachweis erforderlichen Struktur- und Kontextinformationen betrachtet. Der Archivar bestimmt die fachlich zu erhaltenden Eigenschaften und prüft Veränderungen bei einer Formatumwandlung. Er erklärt eine Datei nicht allein deshalb für archivfähig, weil sie sich aktuell öffnen lässt. Technische Datensicherung, Integritätsnachweis und fachliche Langzeiterhaltung haben unterschiedliche Aufgaben. Maßnahmen an Originalen, insbesondere restauratorische Eingriffe, werden nicht ohne passende Fachkunde oder ohne dokumentierten Auftrag durchgeführt.

Zusammenarbeit, Vertretung und besondere Anlässe

Mit der Registratur und den abgebenden Fachbereichen klärt der Archivar Entstehung, Vollständigkeit, Abschluss und Aussagewert der angebotenen Unterlagen. Er erläutert die Anforderungen an aussagekräftige Abgabeverzeichnisse und bewertet Änderungen von Geschäftsprozessen auf mögliche Überlieferungslücken. Die Archivleitung entscheidet über Prioritäten und Ressourcen. Fachangestellte erhalten eindeutige Bearbeitungsregeln und Rückmeldewege für Zweifelsfälle. Bei externer Bearbeitung prüft der Archivar die Ergebnisse nach denselben fachlichen Maßstäben wie bei Eigenleistung.

Mit Informationstechnik und Systemverantwortlichen vereinbart er Übergabeformate, begleitende Metadaten, Prüfverfahren und kontrollierte Ausgaben. Er bewertet die archivische Vollständigkeit; die technische Betriebssicherheit bleibt Aufgabe der zuständigen Stellen. Restauratorische Fachkräfte unterstützen bei geschädigten oder besonders empfindlichen Beständen. Gebäudebetrieb und Notfallorganisation erhalten bestandsbezogene Schutzanforderungen. Bei Nutzeranfragen arbeitet der Archivar mit den für rechtliche Freigaben zuständigen Stellen zusammen; nachgewiesene Archivinformationen werden von eigenen Interpretationen und nicht belegbaren Schlussfolgerungen getrennt.

Die fachliche Vertretung übernimmt eine Person mit passenden archivischen Kenntnissen und zugelassenen Zugriffsrechten. Übergeben werden offene Bewertungen, Übernahmelisten, komplizierte Anfragen und gefährdete Bestände. Organisationswechsel, die Ablösung eines Fachverfahrens oder die Übernahme größerer Altbestände lösen eine frühzeitige fachliche Prüfung aus. Bei Verlust, Schimmelverdacht oder beschädigten Dateien setzt der Archivar betroffene Bearbeitungsschritte aus und organisiert die vorgesehene Fachklärung. Er improvisiert weder eigenmächtige Datenreparaturen noch riskante Rettungsmaßnahmen an Originalen.

Qualifikation und Leistungsnachweise

Geeignet ist insbesondere ein abgeschlossenes Studium im Archivwesen oder eine gleichwertige archivfachliche Ausbildung mit nachgewiesenen Kenntnissen und Erfahrungen. Die fachlichen Anforderungen entsprechen dem Berufsbild Archivar: Bewertung, Ordnung, Erschließung, Recherche und geregelte Bereitstellung von Archivgut. Bei einem anderen Studienabschluss sind die fehlenden archivischen Kompetenzen gezielt nachzuweisen und zu ergänzen. Ein ausschließlich historisches Fachinteresse oder allgemeine Erfahrung mit Dateiablagen genügt für selbstständige Bewertungs- und Erhaltungsentscheidungen nicht.

Erforderlich sind Kenntnisse der Schriftgutentstehung, der archivischen Bewertung, der Erschließungsverfahren und der einschlägigen Nutzungsbeschränkungen. Hinzu kommen sichere Arbeit mit Archivsoftware, Verständnis digitaler Objekte und Kenntnisse vorbeugender Bestandserhaltung. Für eigenverantwortliche komplexe Bestände wird entsprechende praktische Erfahrung erwartet; Berufsanfänger bearbeiten anspruchsvolle Entscheidungen unter fachlicher Begleitung. Historische Schriftkenntnisse, Fremdsprachen oder besondere Medienkompetenzen richten sich nach dem tatsächlichen Bestand. Analytisches Denken, sorgfältige Quellenkritik, nachvollziehbare Dokumentation und respektvoller Umgang mit vertraulichen Informationen sind unverzichtbar.

Leistungsnachweise sind begründete Bewertungsvermerke, prüfbare Übernahmeprotokolle, konsistente Bestandsbeschreibungen und belastbare Rechercheergebnisse. Qualitätsprüfungen betrachten die eindeutige Identifikation, die Zuordnung zum Entstehungszusammenhang, die korrekte Darstellung von Nutzungseinschränkungen und die Wiederauffindbarkeit. Bei digitalen Beständen werden fehlende Dateien, nicht lesbare Formate und Abweichungen nach Umwandlungen ausdrücklich ausgewiesen. Erschließungsmengen werden stets zusammen mit Fehlerquote und Bearbeitungstiefe beurteilt. Bestandsbezogene Fortbildung erhält die Fachkunde.