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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Archivleiter

Facility Management: Archiv » Konzeption » Rollenkonzept » Archivleiter

Funktion und organisatorische Einordnung

Der Archivleiter führt das betriebliche Archiv im Auftrag des Betreibers. Er sorgt dafür, dass übernommene Unterlagen geordnet, geschützt und für berechtigte Zwecke verfügbar bleiben. Sein Auftrag umfasst die festgelegten Papierbestände und digitalen Bestände, die zugehörigen Verzeichnisse sowie die archivischen Arbeitsabläufe. Er unterscheidet zwischen zeitlich befristet aufzubewahrenden Geschäftsunterlagen und Unterlagen, die aufgrund einer fachlichen Bewertung und einer tragfähigen Rechtsgrundlage dauerhaft erhalten werden. Eine reine Aktenlagerung erhält dadurch nicht automatisch den Auftrag eines historischen Unternehmensarchivs. Die Funktion berichtet an die vom Betreiber festgelegte Leitung und erhält einen schriftlich beschriebenen Entscheidungsrahmen. Fachliche Führung, Personalverantwortung, Budgetbefugnisse und Freigaberechte werden getrennt festgelegt. Eine eigenständige Leitungsstelle ist insbesondere bei mehreren Beschäftigten, umfangreichen Beständen oder mehreren Verwahrstellen zweckmäßig; in kleinen Archiven kann ein entsprechend qualifizierter Archivar die Leitungsaufgaben mit übernehmen. Bei ausgelagerter Aufbewahrung bleibt eine interne Funktion für Anforderungen, Kontrolle und Entscheidungen benannt. Ein Dienstleistungsvertrag ersetzt weder diese Zuständigkeit noch die erforderliche Prüfung der Leistung.

Archivleitung und strukturierte Informationsverwaltung

Hauptaufgaben und Arbeitsergebnisse

Der Archivleiter steuert die Leistung anhand eines genehmigten Archivauftrags und nachvollziehbarer Prioritäten. Er verbindet Übernahme, Aufbewahrung, Erhaltung, Nutzung und geordneten Abgang zu einem kontrollierten Ablauf. Die folgende Aufgabenverteilung beschreibt seine Leitungsleistung; fachliche Einzelbearbeitung und Magazinbetrieb werden qualifizierten Beschäftigten zugewiesen. Für jede wesentliche Entscheidung bleiben Anlass, Zuständigkeit und Nachweis erkennbar.

Hauptaufgabe

Konkrete Ausführung

Erwartetes Arbeitsergebnis

Archivauftrag konkretisieren

Bestandsarten, betreute Organisationseinheiten, zulässige Nutzungen und Abgrenzung zwischen befristeter Aufbewahrung und dauerhafter Archivierung mit dem Betreiber festlegen. Eigentum, Verfügungsrechte und Zuständigkeiten auch bei extern verwahrten Beständen klären.

Genehmigter Archivauftrag mit eindeutigem Bestandsumfang und benannten Entscheidungsstellen.

Arbeit und Ressourcen planen

Übernahmen, Erschließungsrückstände, Auskunftsbedarf und Erhaltungsrisiken bewerten. Personal, Arbeitsmittel, Lagerkapazität und digitale Erhaltungsleistungen bedarfsgerecht planen. Bei unzureichenden Mitteln die Folgen benennen und eine Priorisierungsentscheidung einholen.

Abgestimmter Arbeits- und Ressourcenplan mit Prioritäten und nachvollziehbarem Entscheidungsbedarf.

Übernahmen steuern

Verbindliche Anforderungen an Abgabelisten, Zustandsangaben, Rechte, Fristen und digitale Übergabepakete festlegen. Stichproben und Abnahmen organisieren. Ungeklärte Herkunft oder fehlende Zuordnungen vor der endgültigen Übernahme bearbeiten lassen.

Nachgewiesene Bestandszugänge ohne verdeckte Zuständigkeits- oder Informationslücken.

Aufbewahrung und Abgang lenken

Freigegebene Fristenpläne, archivische Bewertung und bestehende Vernichtungsstopps zusammenführen. Kontrollierte Entscheidungen über Weiteraufbewahrung, dauerhafte Übernahme, Rückgabe oder Vernichtung organisieren. Anordnung, Durchführung und Nachweis kritischer Abgänge wirksam trennen.

Prüfbare Abgangsentscheidungen und Schutz vor vorzeitiger oder unbegründet dauerhafter Speicherung.

Erschließung und Nutzung sichern

Verzeichnungsregeln, Mindestangaben und fachliche Suchmöglichkeiten festlegen. Genehmigungswege für Einsicht, Ausleihe, Kopien und digitale Ausgaben definieren. Rückstände sowie wiederkehrende Such- und Berechtigungsprobleme auswerten und Verbesserungen veranlassen.

Verlässlicher Informationszugang für berechtigte Nutzer bei nachvollziehbaren Einschränkungen.

Erhaltung fachlich steuern

Erhaltungsbedarf analoger und digitaler Bestände priorisieren. Anforderungen an Lagerung, Verpackung, Lesbarkeit, Integritätskontrollen und Formaterhaltung vereinbaren. Schadensbilder und technische Risiken bewerten lassen; Maßnahmen und deren Wirksamkeit nachverfolgen.

Bestandsbezogener Erhaltungsplan mit kontrolliertem Schutz und geplanter Wiederherstellung.

Fremdleistungen kontrollieren

Archivische Leistungsanforderungen für Verwahrung, Erschließung, Digitalisierung oder Transporte formulieren. Bestände und Ergebnisse anhand vereinbarter Kriterien prüfen. Abweichungen reklamieren und Rückgabe, Datenexport sowie Bestandsabgleich bei Vertragsende vorbereiten.

Dokumentierte Leistungsabnahmen und nachgewiesene Verfügungsfähigkeit des Betreibers.

Wirksamkeit überprüfen

Arbeitsqualität, Bestandsrisiken, Rückstände und die Behandlung von Abweichungen regelmäßig prüfen. Erkenntnisse aus Anfragen, Verlustmeldungen und Übungen auswerten. Verantwortliche, Termine und Abschlussnachweise für Verbesserungen festhalten.

Adressatengerechter Archivbericht und wirksam abgeschlossene Verbesserungsmaßnahmen.

Verantwortung und Befugnisse

Der Archivleiter verantwortet die ihm übertragene Archivorganisation, die Qualität ihrer Verfahren und die transparente Meldung erkannter Defizite. Er darf innerhalb seines Auftrags Arbeitsabläufe festlegen, Aufgaben zuweisen, vollständige Übergaben verlangen und ungeklärte Übernahmen oder Ausgaben vorläufig zurückstellen. Der Betreiber legt fest, welche Entscheidungen über Bestandszugänge, Aussonderungen, externe Verwahrung und Ausgaben einer zusätzlichen Freigabe bedürfen. Fachliche Leitungsverantwortung begründet weder automatisch unbeschränkte Einsicht in vertrauliche Bestände noch technische Administratorrechte.

Aufbewahrungsregeln werden nach Unterlagenart und Rechtsgrundlage festgelegt, nicht nach einer pauschalen Jahreszahl für sämtliche Akten. Die einschlägigen Anforderungen des Handelsgesetzbuchs, der Abgabenordnung und weiterer Fachregelungen werden durch die zuständigen Stellen bewertet und im Fristenplan umgesetzt. Dokumentierte Vernichtungsstopps wegen anhängiger Verfahren oder anderer begründeter Sicherungsbedarfe sind vor jedem Abgang zu prüfen. Eine Digitalisierung allein erlaubt weder die Vernichtung des Originals noch die Änderung des freigegebenen Aufbewahrungszwecks.

Bei drohendem Verlust, unbefugtem Zugriff oder nicht beherrschbaren Erhaltungsrisiken veranlasst er die vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen und informiert die zuständige Leitung. Zugriffsbeschränkung, Bestandssicherung und spätere Wiederfreigabe werden dokumentiert. Eine dauerhafte Speicherung personenbezogener Unterlagen wird nicht allein mit dem Begriff Unternehmensarchiv begründet. Rechtsgrundlage, Zweck, erforderlicher Umfang und Schutzmaßnahmen werden nach der Datenschutz-Grundverordnung mit den zuständigen Fachstellen geklärt; besondere Regeln für öffentliche Archive werden nicht ungeprüft übernommen.

Zusammenarbeit, Vertretung und besondere Anlässe

Mit den abgebenden Organisationseinheiten vereinbart der Archivleiter Zuständigkeiten, Übergabezeitpunkte, Mindestangaben und Nachlieferungen. Rechtsfunktion, Datenschutz und Finanzbereich liefern die jeweils benötigten Entscheidungen zu Aufbewahrung, Sperren und Nutzung. Die Informationstechnik setzt abgestimmte technische Anforderungen um; das Archiv prüft fachlich, ob Unterlagen einschließlich ihrer Zusammenhänge wiedergefunden, gelesen und ausgegeben werden können. Der Gebäudebetrieb erhält Anforderungen an Schutz und Lagerbedingungen, übernimmt jedoch nicht die Bewertung des Archivguts.

Bei externer Verwahrung legt die Funktion gemeinsam mit Einkauf und zuständigen Fachstellen prüfbare Anforderungen fest: Bestandsnachweis, sichere Transporte, berechtigte Herausgabe, nachvollziehbare Bewegungen, geeignete Kontrollen und geordnete Rückgabe. Leistungsabweichungen werden an konkreten Beständen oder Vorgängen belegt. Das Archiv behält eigene, nutzbare Bestandsinformationen; eine Kündigung oder Insolvenz des Dienstleisters darf nicht zur ungeklärten Zuordnung der Unterlagen führen. Die Entscheidung zur Auftragsvergabe verbleibt bei der dafür bevollmächtigten Stelle.

Die Vertretung erhält den notwendigen fachlichen Überblick und ausdrücklich zugewiesene Entscheidungsrechte. Offene Übernahmen, wichtige Anfragen, Sperren und drohende Fristverletzungen werden übergeben. Bei Standortwechseln, Unternehmensveränderungen, Systemablösungen oder größeren Schadensereignissen organisiert der Archivleiter eine gesonderte Bestands- und Zuständigkeitsklärung. Umzug und Wiederinbetriebnahme gelten erst nach Abgleich der Bestände und Prüfung der Nutzbarkeit als abgeschlossen. Außerhalb vereinbarter Arbeitszeiten greift eine festgelegte Alarmierung; eine ständige persönliche Erreichbarkeit wird nicht vorausgesetzt.

Qualifikation und Leistungsnachweise

Als fachlicher Regelzugang eignet sich ein abgeschlossenes Studium im Archivwesen oder eine vergleichbare archivfachliche Qualifikation mit nachgewiesener Berufspraxis. Ergänzend werden Erfahrung mit der eigenständigen Betreuung analoger und digitaler Bestände sowie belastbare Kenntnisse der Schriftgutverwaltung erwartet. Für die Leitungsaufgabe sind Erfahrung in Aufgabenplanung, Qualitätssicherung und fachlicher Anleitung erforderlich. Der Betreiber prüft gleichwertige Qualifikationswege anhand tatsächlicher Kompetenzen; eine bloße Funktionsbenennung ersetzt keine archivfachliche Befähigung.

Zwingend sind Kenntnisse über Bewertungs- und Übernahmeverfahren, Ordnung und Erschließung, Aufbewahrungssteuerung, Bestandserhaltung und geregelte Benutzung. Die Funktion muss Anforderungen der digitalen Erhaltung verständlich formulieren, technische Nachweise kritisch hinterfragen und Grenzen eigener Sachkunde erkennen. Vertraulicher Umgang mit Informationen, nachvollziehbare Entscheidungen, verständliche Kommunikation und sorgfältige Konfliktklärung sind wesentlich. Vertiefte Kenntnisse besonderer Medien, historischer Schriften oder branchenspezifischer Nachweispflichten werden nur verlangt, soweit die vorhandenen Bestände dies erfordern. Fortbildung orientiert sich an Bestandsentwicklung und veränderten Verfahren.

Arbeitsergebnisse sind der genehmigte Archivauftrag, ein aktueller Bestandsüberblick, abgestimmte Arbeitsregeln, nachvollziehbare Freigaben und eine dokumentierte Maßnahmenverfolgung. Geeignete Leistungsnachweise sind die Auffindbarkeit angeforderter Unterlagen, die Vollständigkeit übernommener Bestände, die Bearbeitung wesentlicher Rückstände und erfolgreiche Wiederauffindbarkeits- und Lesbarkeitsprüfungen. Berichtspflichtig sind insbesondere fehlende Bestände, überfällige Entscheidungen und unbehobene Schäden. Mengen- und Kostenziele werden mit Qualitätsanforderungen verbunden: Ein kleinerer Lagerbestand ist kein Erfolg, wenn Unterlagen ohne tragfähige Entscheidung vernichtet wurden.