| Archivauftrag konkretisieren | Bestandsarten, betreute Organisationseinheiten, zulässige Nutzungen und Abgrenzung zwischen befristeter Aufbewahrung und dauerhafter Archivierung mit dem Betreiber festlegen. Eigentum, Verfügungsrechte und Zuständigkeiten auch bei extern verwahrten Beständen klären. | Genehmigter Archivauftrag mit eindeutigem Bestandsumfang und benannten Entscheidungsstellen. |
| Arbeit und Ressourcen planen | Übernahmen, Erschließungsrückstände, Auskunftsbedarf und Erhaltungsrisiken bewerten. Personal, Arbeitsmittel, Lagerkapazität und digitale Erhaltungsleistungen bedarfsgerecht planen. Bei unzureichenden Mitteln die Folgen benennen und eine Priorisierungsentscheidung einholen. | Abgestimmter Arbeits- und Ressourcenplan mit Prioritäten und nachvollziehbarem Entscheidungsbedarf. |
| Übernahmen steuern | Verbindliche Anforderungen an Abgabelisten, Zustandsangaben, Rechte, Fristen und digitale Übergabepakete festlegen. Stichproben und Abnahmen organisieren. Ungeklärte Herkunft oder fehlende Zuordnungen vor der endgültigen Übernahme bearbeiten lassen. | Nachgewiesene Bestandszugänge ohne verdeckte Zuständigkeits- oder Informationslücken. |
| Aufbewahrung und Abgang lenken | Freigegebene Fristenpläne, archivische Bewertung und bestehende Vernichtungsstopps zusammenführen. Kontrollierte Entscheidungen über Weiteraufbewahrung, dauerhafte Übernahme, Rückgabe oder Vernichtung organisieren. Anordnung, Durchführung und Nachweis kritischer Abgänge wirksam trennen. | Prüfbare Abgangsentscheidungen und Schutz vor vorzeitiger oder unbegründet dauerhafter Speicherung. |
| Erschließung und Nutzung sichern | Verzeichnungsregeln, Mindestangaben und fachliche Suchmöglichkeiten festlegen. Genehmigungswege für Einsicht, Ausleihe, Kopien und digitale Ausgaben definieren. Rückstände sowie wiederkehrende Such- und Berechtigungsprobleme auswerten und Verbesserungen veranlassen. | Verlässlicher Informationszugang für berechtigte Nutzer bei nachvollziehbaren Einschränkungen. |
| Erhaltung fachlich steuern | Erhaltungsbedarf analoger und digitaler Bestände priorisieren. Anforderungen an Lagerung, Verpackung, Lesbarkeit, Integritätskontrollen und Formaterhaltung vereinbaren. Schadensbilder und technische Risiken bewerten lassen; Maßnahmen und deren Wirksamkeit nachverfolgen. | Bestandsbezogener Erhaltungsplan mit kontrolliertem Schutz und geplanter Wiederherstellung. |
| Fremdleistungen kontrollieren | Archivische Leistungsanforderungen für Verwahrung, Erschließung, Digitalisierung oder Transporte formulieren. Bestände und Ergebnisse anhand vereinbarter Kriterien prüfen. Abweichungen reklamieren und Rückgabe, Datenexport sowie Bestandsabgleich bei Vertragsende vorbereiten. | Dokumentierte Leistungsabnahmen und nachgewiesene Verfügungsfähigkeit des Betreibers. |
| Wirksamkeit überprüfen | Arbeitsqualität, Bestandsrisiken, Rückstände und die Behandlung von Abweichungen regelmäßig prüfen. Erkenntnisse aus Anfragen, Verlustmeldungen und Übungen auswerten. Verantwortliche, Termine und Abschlussnachweise für Verbesserungen festhalten. | Adressatengerechter Archivbericht und wirksam abgeschlossene Verbesserungsmaßnahmen. |