Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste

Facility Management: Archiv » Konzeption » Rollenkonzept » Fachrichtung Archiv

Funktion und organisatorische Einordnung

Der Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste in der Fachrichtung Archiv übernimmt die praktische archivische Bearbeitung der Bestände des Betreibers. Er erfasst und erschließt Unterlagen nach fachlichen Vorgaben, bereitet sie für die Aufbewahrung vor, führt Standortnachweise und stellt genehmigte Bestände bereit. Der Aufgabenbereich umfasst Papierunterlagen und digitale Unterlagen einschließlich ihrer Verzeichnisse. Magazinführung und archivbezogene Digitalisierung sind Bestandteile dieser Funktion, soweit Bestand, Qualifikation und Arbeitsorganisation dies vorsehen; hierfür werden nicht automatisch zusätzliche eigenständige Stellen geschaffen. Die Funktion ist der Archivleitung zugeordnet und erhält fachliche Anleitung durch einen Archivar oder eine entsprechend qualifizierte Leitung. In kleinen Archiven können Aufgaben der Registratur zusätzlich übertragen werden, müssen aber hinsichtlich Fristenführung und Entscheidungskompetenz eindeutig beschrieben sein. Eigene fachliche Bearbeitung erfolgt innerhalb festgelegter Regeln und Befugnisse. Die anerkannte Berufsausbildung vermittelt eigenständige archivische Arbeitskompetenzen; die Funktion bearbeitet zugewiesene Fachaufgaben im freigegebenen Umfang selbstständig. Grundsätzliche Bewertungsentscheidungen, Änderungen von Schutzregeln, unfreigegebene Veröffentlichungen und die technische Administration der Archivsysteme werden dadurch jedoch nicht pauschal übertragen.

Archivfachliche Betreuung und strukturierte Bestandsverwaltung

Hauptaufgaben und Arbeitsergebnisse

Jeder Auftrag benennt Bearbeitungsumfang, anzuwendende Regeln und Qualitätsanforderungen. Bestand und Einheit müssen bei allen Arbeitsschritten eindeutig zugeordnet bleiben. Standardfälle werden selbstständig erledigt; unklare Herkunft, Beschädigungen, widersprüchliche Angaben und ungewöhnliche Nutzungswünsche werden der zuständigen Fachfunktion vorgelegt.

Hauptaufgabe

Konkrete Ausführung

Erwartetes Arbeitsergebnis

Zugänge erfassen

Übergebene Einheiten anhand von Listen zählen und identifizieren. Kennungen, Herkunft, Umfang und erkennbare Schäden dokumentieren. Unklare oder unvollständige Lieferungen kennzeichnen und zur Prüfung vorlegen; gesicherte Zuordnungen in das Archivsystem übernehmen.

Nachvollziehbarer Eingangsnachweis mit zutreffender Mengen- und Identitätskontrolle.

Unterlagen erschließen

Bestände nach vorgegebenem Schema ordnen und beschreiben. Titel, Laufzeiten, Signaturen und zugelassene Suchangaben erfassen. Standardisierte Bewertungen nach festgelegten Kriterien bearbeiten; unklare Sachverhalte und mögliche Überlieferungslücken fachlich klären lassen.

Prüfbare Verzeichnungsdaten mit eindeutiger Zuordnung und dokumentierten Zweifelsfällen.

Archivgut technisch bearbeiten

Unterlagen nach geprüften Vorgaben für die Lagerung vorbereiten, geeignete Hüllen und Behältnisse verwenden und eindeutig beschriften. Zulässige einfache Schutzmaßnahmen durchführen. Empfindliche oder geschädigte Stücke gesondert behandeln lassen statt unkontrolliert nachzubessern.

Schonend vorbereitetes und eindeutig gekennzeichnetes Archivgut ohne verdeckte Eingriffe.

Magazin und Standorte führen

Einheiten an zugewiesenen Plätzen einlagern, Entnahmen und Rückstellungen buchen und Standorte kontrollieren. Suchfehler, Platzmangel, ungewöhnliche Lagerbedingungen und Schäden melden. Bestandsbewegungen auch während Transporten oder Umräumarbeiten lückenlos nachweisen.

Zuverlässiger Standortnachweis und erkennbare Abweichungen zwischen Verzeichnis und Magazin.

Bestellungen bereitstellen

Freigegebene Anforderungen prüfen und richtige Einheiten ausheben. Übergabe und zulässige Nutzung dokumentieren, Rückgaben auf Vollständigkeit und erkennbare Veränderungen kontrollieren. Überfällige Ausleihen verfolgen und erforderliche Klärungen veranlassen.

Berechtigte und bestandschonende Bereitstellung mit kontrollierter Rückführung.

Digitalisierung und Übernahmen bearbeiten

Geeignete Unterlagen nach Arbeitsanweisung digitalisieren oder digitale Übergaben vorbereiten. Vollständigkeit, Reihenfolge, Lesbarkeit, Dateibenennung und Zuordnung prüfen. Fehlerhafte Ergebnisse absondern und nachbearbeiten; Originale bis zur gesonderten Entscheidung erhalten.

Geprüfte digitale Arbeitsergebnisse mit eindeutiger Verbindung zu den Ausgangsunterlagen.

Benutzung unterstützen

Zugelassene Recherchen durchführen, Suchhilfen erklären und freigegebene Kopien oder Dateien ausgeben. Hinweise zu Handhabung und Schutzbestimmungen geben. Anfragen außerhalb eigener Fachkunde oder Berechtigung mit nachvollziehbarem Bearbeitungsstand weiterleiten.

Verständliche Nutzerunterstützung ohne Überschreitung fachlicher oder rechtlicher Zuständigkeit.

Qualität und Abgänge kontrollieren

Bearbeitete Einheiten stichprobenartig mit Auftrag und Verzeichnis vergleichen. Freigegebene Abgänge zusammenstellen und vor Übergabe eindeutig abgleichen. Bestätigungen zu Ausführung und Rücklieferungen erfassen, Fehler melden und veranlasste Korrekturen dokumentieren.

Nachvollziehbare Qualitäts- und Abgangsnachweise mit geschlossener Behandlung von Abweichungen.

Verantwortung und Befugnisse

Die Funktion verantwortet die sorgfältige Ausführung ihrer Bearbeitungsaufträge und die Richtigkeit selbst erfasster Daten. Sie kann innerhalb freigegebener Regeln Einheiten ordnen, beschreiben, verpacken, ausheben und zurückstellen. Vorbereitete Verzeichnungsdaten werden nach dem vorgesehenen Prüfverfahren übernommen; Änderungen bleiben nachvollziehbar. Bewertungsaufgaben sind möglich, soweit eindeutige Kriterien und passende Befugnisse vorliegen. Bei Zweifelsfällen oder Auswirkungen auf den Umfang der dauerhaften Überlieferung wird eine archivfachliche Entscheidung eingeholt, statt nach persönlichem Eindruck auszusortieren.

Vor jeder Ausgabe werden Freigabe, Bestandsidentität und zulässiger Nutzungsumfang geprüft. Eine technische Zugriffsberechtigung erlaubt nicht automatisch die inhaltliche Weitergabe. Kopien, Scans und Exporte werden ausschließlich über zugelassene Arbeitsmittel erstellt und an den benannten Empfänger übergeben. Vor einer Digitalisierung werden Zustand und geeignete Handhabung geprüft; nachher werden Vollständigkeit, Reihenfolge, Lesbarkeit und Zuordnung kontrolliert. Automatisch erkannter Text bleibt ein Hilfsmittel und ersetzt bei erforderlicher bildlicher Wiedergabe nicht die geprüfte Darstellung des Originals.

Vernichtung oder Löschung erfolgt ausschließlich nach eindeutigem Auftrag und überprüfbarer Freigabe. Die Funktion darf nicht selbst zugleich die erforderliche unabhängige Gegenkontrolle ihrer Ausführung ersetzen. Beschädigtes oder schimmelverdächtiges Material wird nach dem festgelegten Verfahren gesichert und gemeldet. Ohne einschlägige Qualifikation werden weder Restaurierungen noch chemische Behandlungen vorgenommen. Unsichere Magazinbereiche werden nicht betreten; erforderliche Rettungsmaßnahmen richten sich nach der freigegebenen Notfallorganisation und dem Vorrang der Personensicherheit.

Zusammenarbeit, Vertretung und besondere Anlässe

Mit dem Archivar werden Erschließungstiefe, Ordnungsregeln, Bewertungskriterien und außergewöhnliche Bestandsmerkmale abgestimmt. Die Registratur liefert eindeutige Abgabe- und Fristeninformationen. Die Archivleitung entscheidet über Prioritäten, Ressourcen und ungeklärte Arbeitsaufträge. Bei berechtigten Nutzeranfragen erklärt die Funktion Bestellverfahren, sichere Handhabung und Suchmöglichkeiten. Komplexe fachliche Auskünfte oder rechtlich unklare Einsichtsbegehren werden weitergegeben; unbelegte Zusicherungen über Vollständigkeit, Echtheit oder rechtliche Verwertbarkeit werden vermieden.

Bei extern ausgeführten Verpackungs-, Verzeichnungs- oder Digitalisierungsarbeiten unterstützt sie die Bestandsvorbereitung und prüft die Rücklieferung nach festgelegten Kriterien. Abweichungen werden konkret benannt und nicht durch stilles Nachsortieren verdeckt. Die Informationstechnik bearbeitet Systemstörungen; das Archiv beschreibt die betroffenen Einheiten und den letzten ordnungsgemäßen Bearbeitungsstand. Gebäudebetrieb und zuständige Sicherheitsfunktionen erhalten Meldungen über auffällige Lagerbedingungen, beschädigte Regale oder unzulässige Zugänge. Wartung, Gebäudereinigung und Bewachung bleiben Aufgaben der dafür verantwortlichen Stellen.

Die Vertretung wird anhand der tatsächlich übertragenen Tätigkeiten eingewiesen. Offene Bestellungen, ausgeliehene Einheiten, Bearbeitungsplätze und vorläufig gesicherte Bestände werden nachvollziehbar übergeben. Bei Magazinverlagerungen, Bestandsinventuren, größeren Scanaufträgen oder ungeplanten Zugängen gelten gesonderte Arbeits- und Kontrollpläne. Die Funktion unterstützt diese Arbeiten mit eindeutigen Pack- und Bewegungsnachweisen. Beim Wiederanlauf nach Störungen werden Rückstände geordnet übernommen und Probeabrufe durchgeführt. Arbeitszeiten, Einsatzorte und besondere Dienste werden ausdrücklich vereinbart.

Qualifikation und Leistungsnachweise

Regelqualifikation ist die abgeschlossene Berufsausbildung als Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste in der Fachrichtung Archiv. Der Beruf umfasst unter anderem die Übernahme, Ordnung, Verzeichnung, technische Bearbeitung, Aufbewahrung und Vermittlung von Unterlagen. Eine verwandte Ausbildung oder einschlägige Berufserfahrung kann nach Prüfung der fehlenden Kompetenzen geeignet sein; sie wird jedoch nicht als erworbener Berufsabschluss bezeichnet. Der Betreiber dokumentiert die Einarbeitung und legt fest, welche Tätigkeiten selbstständig, unter Anleitung oder erst nach zusätzlicher Qualifizierung ausgeführt werden.

Erforderlich sind sichere Arbeit mit Archivsoftware, sorgfältige Datenerfassung, Verständnis von Bestandszusammenhängen und sachgerechter Umgang mit den vorhandenen Medien. Kenntnisse zu Verpackung, Standortnachweisen, geschützter Bereitstellung und einfachen Zustandskontrollen müssen praktisch anwendbar sein. Bei digitalen Beständen kommen sichere Dateizuordnung und Prüfungen von Übertragungs- und Scanergebnissen hinzu. Erwartet werden Konzentration, Zuverlässigkeit, Vertraulichkeit und verständliche Kommunikation. Erfahrung mit besonderen Formaten, empfindlichem Material oder historischen Schriften ist nur bei entsprechendem Bestand erforderlich. Für körperlich belastende Arbeiten sind geeignete Hilfsmittel und sichere Abläufe vorzusehen.

Die Aufgabenerfüllung wird durch geprüfte Verzeichnungen, vollständige Bewegungsnachweise, abgeglichene Rückgaben und dokumentierte Qualitätskontrollen belegt. Arbeitsproben müssen zeigen, dass eine angeforderte Einheit korrekt gefunden, bereitgestellt und zurückgeordnet wird. Bei Digitalisierung zählt die geprüfte Übereinstimmung mit dem Ausgangsmaterial, nicht allein die Zahl erzeugter Dateien. Geeignete Leistungsgrößen sind Bearbeitungsqualität, termingerechte Bestellabwicklung, aufgeklärte Differenzen und fristgerecht weitergeleitete Schadensmeldungen. Fortbildung folgt den eingesetzten Verfahren und neuen Bestandsarten. Fehler werden offen gemeldet und nachvollziehbar behoben.